Querpass
KSK: San Diegos Sperre aufgehoben
(03.07.09) Bei ihrer gestrigen Sitzung handelte die Kreisspruchkammer (KSK) vier Fälle ab. In einem schriftlichen Verfahren hob die Kammer unter Vorsitz von Manfred Mönig die Sperre gegen den FC San Diego auf.
Der Kinderhauser Klub war am 9. Juni per einstweiliger Verfügung vom Spielbetrieb ausgeschlossen worden, weil er seine Verbindlichkeiten gegenüber der Kreiskasse nicht beglichen hatte. Das holte San Diego nun nach und darf wieder spielen. Jedoch zieht das Versäumnis noch eine Verhandlung wegen Unsportlichkeit nach sich. „Zudem ist der Verein ja Stammgast bei uns“, fügte Mönig an.
Zuvor waren drei mündliche Verhandlungen durchgeführt worden. Ein Spieler des Türkischen JV Münster wurde für fünf Monate gesperrt, weil er seinen Gegenspieler vom VfL Wolbeck III (Kreisliga C2) zunächst mit der Faust gegen den Kopf und anschließend mit dem Knie gegen den Oberkörper stieß. Der Beklagte gab an, zuvor beleidigt worden zu sein, was die KSK jedoch nicht verifizieren konnte.
In der zweiten Sache musste sich ein Akteur des Telekom-Post SV II (Kreisliga B1) verantworten. Im Spiel gegen den SC Nienberge II bedachte er seinen Gegenspieler nach einem Zusammenprall zunächst mit einer „Kopfnuss“ und dann mit ein paar der üblichen Beschimpfungen. Der Postler beteuerte, beide seien beim Aufstehen zufällig mit den Köpfen zusammengestoßen. Die KSK bewertete dies als Ausrede und verhängte eine dreimonatige Sperre wegen Tätlichkeit und eine zweimonatige wegen Beleidigung. In solchen Fällen gewährt die Kammer meist so genannten „Mengenrabatt“, sodass der Spieler nun für vier Monate aus dem Verkehr gezogen ist.
Nicht belangen konnte das Gericht einen Akteur von Teutonia Coerde, weil er sich mittlerweile vom Verein abgemeldet und sich keinem neuen angeschlossen hat. In der Partie gegen den SC Reckenfeld, ebenfalls Kreisliga B1, sah der Mann die Rote Karte, weil er einen Reckenfelder bespuckt haben soll. Nach dem Abpfiff soll er dann massiv den Schiedsrichter bedroht haben. „Ich hab' mir Dein Gesicht gemerkt und nehm' Dich auseinander“, soll es unter andrem geheißen haben. Das Verfahren kann erst aufgenommen werden, wenn der Betroffene sich bei einem neuen Klub anmeldet.








































