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Spruchkammer: 400 Euro für acht Trainingsgäste
Von Sascha Keirat
(21.02.14) Die Jugendspruchkammer des Kreises Münster/Warendorf hat eine satte Strafe gegen einen Funktionär der SG Telgte verhängt. 400 Euro Ordnungsgeld werden fällig, weil die SGT acht Spielerinnen unerlaubt zum Probetraining eingeladen hatte. Das ist laut Statuten nicht erlaubt und hat nun ein teures Nachspiel, zumal der Verein auch die Verfahrenskosten von fast 50 Euro trägt.
In der Theorie sollte ein Spielerwechsel im Juniorenbereich in etwa so ablaufen: Der interessierte Verein fragt beim aktuellen Verein des Kickers an, ob er diesen ansprechen darf. Auch bei einem Probetraining muss der aktuelle Klub zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilen. Das ist im Fall, der bei der KJSK verhandelt wurde, offenbar nicht passiert. Damit sah die Kammer um den Vorsitzenden Wilfried Lübbeling einen Verstoß gegen §21 der Jugendspielordnung des WFLV gegeben. Und die SGT ist sogar noch glimpflich davon gekommen, im Normalfall beträgt das Ordnungsgeld 100 Euro pro SpielerIn.
Wortlaut § 21 Jugenspielordnung:
"Teilnahme am Training und an Spielen
(1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus
einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.
(2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein,
für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich
seine Zustimmung gibt.
(3) Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen
und Turnieren in seinen Mannschaften nicht mitwirken
lassen."