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Arminia und Hopsten: Einspruch unzulässig


Von Mario Witthake

(28.04.17) Ein irrsinniger Zufall ist derzeit DAS Thema im Fußballkreis. Die zweiten Mannschaften von Arminia Ibbenbüren und Westfalia Hopsten sind zeitgleich am 19. März nicht zu ihren Punktspielen in der Kreisliga B1 angetreten. Gegen beide Mannschaften verhängte Staffelleiterin Marianne Visse eine Spielwertung zugunsten der Gegner. Beide Vereine haben Einspruch eingelegt. Und - man ahnt es - beide wurden von der Kreisspruchkammer (KSK) abgeschmettert, weil beide Vereine die Einspruchsgebühr von 25 Euro nicht bezahlt haben.

Zu einer Verhandlung unter dem Vorsitz Horst Gersekers kam es am vergangenen Mittwoch (26. April) auf dem Dickenberg also erst gar nicht. Wie es formaljuristisch heißt, wurden die Einsprüche als unzulässig verworfen. Das war der KSK im Prinzip schon fünf Tage vorher klar, als Kreiskassierer Norbert Plogmeier berichtete, dass in der Kasse kein Geld eingegangen sei. Warum zum Teufel mussten die Vereinsvertreter dann überhaupt antanzen, wenn abends die Bayern gegen Dortmund spielen? "Es hätte ja sein können, dass die Vereine das Geld nach Kaiserau oder nach Frankfurt überwiesen haben", antwortete Gerseker auf Nachfrage. "Wenn sie mir da eine Quittung vorlegen, stehen wir doof da", so der KSK-Vorsitzende. "Wir haben geladen, also tagen wir auch."

"Mannschaft in die Eier getreten"

Wenn die Vereine in der Rechts- und Verfahrensordnung (RuV), der "Bibel des Kreises" (Gerseker) nachgelesen hätten, wäre es zu einer Verhandlung gekommen. Und die wäre wohl spannend gewesen. Denn bei Arminia Ibbenbüren behaupten sie steif und fest, dass der Rasenplatz am 19. März gesperrt gewesen sei. Die Heimspiele aller anderen Arminen-Teams sind tatsächlich auch ausgefallen. Allerdings habe es die Geschäftsführung aufgrund eines privaten Zwischenfalls versäumt, die Absage zeitgemäß dem Gegner TuS Recke II und Schiedsrichter Andreas Bosse mitzuteilen. Merken Sie sich den Namen Bosse.

Erstmal sagt Arminia-Obmann Waldemar Magel, der gleichzeitig Spieler der zweiten Mannschaft ist: "Das ist sehr sehr unglücklich gelaufen. Wir haben nie ein offizielles Schreiben bekommen, dass wir Geld überweisen müssen. Weil wir formal an dem Spieltag einen Fehler gemacht haben, und dann formal beim Einspruch, wurde unserer Mannschaft in die Eier getreten."

"Pech gehabt", erklärt Gerseker konfrontiert mit der Stellungnahme Ibbenbürens. "Für das Ganze können ja weder Recke, der Schiedsrichter noch wir etwas. Wir sorgen nur dafür, dass die Regeln eingehalten werden."

Bosse wird weitergeschickt

Zurück zu Herrn Bosse. Der wurde an diesem 19. März von Staffelleiterin Marianne Visse einbestellt, um unverrichteter Dinge von Ibbenbüren nach Hopsten zu fahren, um dort die Partie gegen Lengerich II zu pfeifen. Dort war der ursprünglich angesetzte Referee nicht erschienen. Gerüchteweise, weil er lieber den Sportfreunden Lotte zugeguckt hat. Derweil konnten sie sich in Hopsten in dessen Abwesenheit nicht auf einen Ersatz einigen, obwohl beide Klubs einen geprüften Unparteiischen aus den eigenen Reihen hätten stellen können. Behauptet Gerseker.

"Hopsten hat beide Schiedsrichter nicht akzeptiert. Sie wollten also bewusst nicht spielen", erklärt der KSK-Vorsitzende, ohne die Angeklagten in einer Verhandlung gehört zu haben. Diese gab es ja nicht. Stattdessen hatte Preußen Lengerich einen Sonderbericht angefertigt. Kommentieren will Rainer Lambrecht, Hopstens Trainer, das nicht. Er sagt, er habe sich vor die Mannschaft gestellt, die sich im strömenden Regen warmmachen musste und dann unverrichteter Dinge in die Kabine gegangen war. Die Spannung sei dann irgendwann raus gewesen, außerdem hätten einige Spieler Termine nach dem Spiel gehabt. Auf die Ankunft Herrn Bosses gegen 14.30 oder 15 Uhr hätte man nicht warten können.

100 Euro hier, 100 Euro da

Dass die Hopstener den Schiedsrichter aus den eigenen Reihen, egal ob Hopsten oder Lengerich, hätten akzeptieren müssen, wussten im Übrigen weder Lambrecht noch dessen Obmann Michael Huil. Den wiederum nimmt Horst Gerseker in die Pflicht: "Es kann nicht sein, dass ein Trainer über einen Spielausfall entscheidet. Da muss ein Obmann handeln." Aus diesem Grund gibt es einen Unterschied in der Formulierung des Ordnungsgeldes, das sowohl Arminia als auch Hopsten in Höhe von 100 berappen müssen: Arminia ist offiziell nicht angetreten, Hopsten hat sich unsportlich verhalten. Gerseker sagt, Lambrecht könne froh sein, dass ein Verfahren gegen ihn nicht eröffnet wurde. "Ansonsten wäre es deutlich teurer geworden."

Das Tragische in dieser Sache ist, dass der Meisterschaftskampf durch diesen irrsinnigen Zufall maßgeblich beeinflusst wurde. Arminia II, Recke II, Lengerich II, Hopsten II - all diese vier Teams wollen oder können noch aufsteigen.



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