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2. Bundesliga

Neue Regeln gelten ab morgen


Von Jan Steinigeweg

(27.05.21) Neue Regeln sind im Anmarsch! Ab morgen gibt es Änderungen in der Öffnet externen Link in neuem FensterCoronaschutzverordnung des Landes NRW, die den Sport im Allgemeinen und damit natürlich auch den Handball im Speziellen betreffen. Zum einen gibt es Anpassungen im Bereich einer stabilen Inzidenz zwischen 100 und 50,1 sowie zwischen 50 und 35,1. Neu hinzugekommen sind darüber hinaus Regeln, die nach einer stabilen Inzidenz fünf Werktage in Folge von unter 35 greifen. Für den Handball wird bei guter Entwicklung der Zahlen wieder deutlich mehr möglich sein. Die Einteilung erfolgt nun in drei Inzidenzstufen.

Während bislang nur der Kontaktsport in der Halle für zehn Personen aus maximal drei Haushalten im Seniorenbereich Berücksichtigung fand, gibt es nun auch für Vereine ein Licht am Ende des Tunnels. Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 dürfen künftig immerhin wieder zwölf Personen in der Halle Kontaktsport betreiben. Liegt die Inzidenz dauerhaft unter 35, steht dem ganz normalen Handballtraining in voller Personenstärke nichts mehr im Wege. Hier die Gegebenheiten der drei Inzidenzstufen, die zusätzlich zu den vorherigen Regeln gelten.

Inzidenzstufe 3 im Kreis oder einer kreisfreien Stadt (Inzidenz 100 - 50,1)
Erlaubt ist:
- weiterhin kein Sport in der Halle
- draußen dürfen 25 junge Menschen bis zum Alter von 18 Jahren Kontaktsport ausüben. Zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
- draußen dürfen Gruppen von bis zu 25 Personen kontaktfrei Sport treiben
-Umkleidekabinen und Duschen auf Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden

Inzidenzstufe 2 im Kreis oder einer kreisfreien Stadt (Inzidenz 50 - 35,1)
Erlaubt ist zusätzlich zu den vorherigen Regeln:
- Kontaktsport mit bis zu 12 Personen in der Halle erlaubt
- kontaktloser Sport in der Halle bei Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
- negatives Testergebnis ist Voraussetzung zur Teilnahme und die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer ist zu gewährleisten
- Umkleidekabinen und Duschen dürfen genutzt werden

Inzidenzstufe 1 im Kreis oder einer kreisfreien Stadt (Inzidenz unter 35)
Erlaubt ist zusätzlich zu den vorherigen Regeln:
- Kontaktsport mit bis zu 100 Personen in der Halle erlaubt
- negatives Testergebnis ist Voraussetzung zur Teilnahme und die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer ist zu gewährleisten
- Umkleidekabinen und Duschen dürfen genutzt werden
- liegt die Inzidenz nicht nur im Kreis sondern auch in NRW unter 35 ist kein Negativtest mehr erforderlich

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