Kreisliga A2
Albachten zieht vor die VSK
Von Alex Piccin
(21.06.17) Der A2-Meister geht den nächsten rechtlichen Schritt Richtung Bezirksliga: Concordia Albachten zieht in der Sache um die fehlende Spielberechtigung Felix Bischofs' vor die Verbandsspruchkammer (VSK). Der erste Vorsitzende Jürgen Bergs bezieht Stellung.
Im Relegationshinspiel bei Adler Buldern (5. Juni) war Bischofs im elektronischen Spielberichtssystem (DFB-net) als nicht spielberechtigt angegeben worden. Der 22-Jährige besitzt für Concordia ein Zweitspielrecht auf Kreisebene, das Erstspielrecht hat er beim Bezirksligisten FC Union Schafhausen. Da besagte Partie gegen Buldern im DFB-net auf Bezirksebene angelegt worden war, konnte Bischofs nicht im Spielbericht eingetragen werden. "Das war der Fehler. Das System muss funktionieren, darauf verlassen wir uns blind", sagt Bergs.
System hat funktioniert
Das DFB-net habe auch funktioniert, so lautete die Begründung der Bezirksspruchkammer (BSK), als sie den Einspruch Concordias in der Vorwoche im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen hatte. Ein Auszug aus dem Urteil: "Die Aufstiegsrelegationsspiele der beiden Kreisliga A-Meister Adler Buldern und Concordia Albachten wurden lediglich systemseitig auf der Ebene der Bezirksliga angelegt. Beim Ausfüllen des Spielberichts wurde das Zweitspielrecht des Spielers Felix Bischofs erkannt und für diese Ebene richtigerweise eine Sperre angezeigt. Nach Angaben des Vereins Albachten wurde deshalb, zur Sicherheit, der Spieler nicht eingesetzt. Das Zweitspielrecht weist die Spielberechtigung bis zur Klasse A aus. Insofern war der Spieler Bischofs unstreitig spielberechtigt, selbst wenn systemseitig eine Sperre angezeigt wurde."
Der Paragraph 44 der Spielordnung (PDF-Datei) regle einen verursachten Fehler der Passstelle. Dies sah die BSK im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Einspruch gegen die Spielwertung greife im abschließend aufgeführten Grund ebenfalls nicht. Die Passstelle habe keinen Fehler gemacht, die Verantwortung für den Einsatz des Spielers trage ausschließlich der Verein. "Dieses Urteil widerspricht sich dermaßen, dass wir überlegt haben, eine Instanz weiter zu gehen. Dass der Fehler bei der Spielansetzung passiert ist, wird nicht erwähnt. Stattdessen wird uns als Verein der Fehler zugeschustert, was wir nicht in Ordnung finden. Wir haben uns korrekt verhalten und werden dafür in die Verantwortung gezogen. Das kann nicht richtig sein", so Bergs.
Keinen Image-Schaden erwartet
Eine Stunde vor Beginn des Rückspiels am 8. Juni bekamen die Concorden die Rückmeldung, dass Bischofs nun doch spielberechtigt war und wurde nach gut einer Stunde eingewechselt. Nun soll die VSK den Sachverhalt genauer unter die Lupe nehmen. Bergs betont in seinem Schreiben, dass Albachten nicht auf eine Neuansetzung der Partie gegen Buldern pocht: "Wir sind keine Streithähne und machen das zum ersten Mal. Es müssen aber Ross und Reiter benannt und nicht irgendwelche flankierende Paragraphen gesucht werden, um einen Einspruch nicht gelten zu lassen."
Böse Blicke von der Konkurrenz erwartet Bergs nicht: "Wir erzählen öffentlich, was da läuft. Ich hoffe nicht, dass das Concordia-Image dadurch schaden erleidet." Dem Verein gehe es weniger um die sportliche Geschichte, sondern um eine Richtigstellung. Nach Bergs Ausführungen sei Albachten schuld, dass sie den Spieler Bischofs nicht eingesetzt haben, obwohl sie es gedurft hätten, das System ihn aber als gesperrt vermerkt hat. "Wir wollen auf keinem Fall Adler Buldern was. Das habe ich ihnen schon mehrmals persönlich mitgeteilt. Der Protest zielt eher darauf ab, dass solche Fehler in Zukunft nicht passieren. Sollte dabei der sowieso gerechte Aufstieg eines Meisters drinsitzen, wären wir nicht traurig."