Querpass
In Münster: Nur noch 10er-Gruppen erlaubt
Von Fabian Renger
(19.04.21) Lange Zeit hielt sich die Stadt Münster tapfer. Jetzt ist die 7-Tages-Inzidenz auch im Stadtgebiet so hoch, dass die "Notbremse" gezogen werden musste. Am 16.4. wurde durch das NRW-Gesundheitsministerium am dritten Tag hintereinander ein Inzidenzwert von über 100 festgestellt. Mit Beginn des heutigen Montags (19.4.) gelten damit im Stadtgebiet strengere Regeln - auch im Sport.
Ab heute dürfen auf Münsters Sportanlagen unter freiem Himmel nur noch Gruppen von höchstens zehn (!) Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ihrem Sport - auch ihrem Fußballtraining - nachgehen. Vormals waren 20 Kinder erlaubt.
Am Montagmittag gab's eine noch detailliertere Information aus dem Münsteraner Sportamt. Demnach dürften auch 20er-Gruppen (Kinder bis einschl. 14 Jahre, max. zwei Ausbildungs/Aufsichtspersonen) trainieren. Dann müsste allerdings ein tagesaktueller bestätigter (max. 24 Stunden alten) Schnell- oder Selbsttest vorliegen. Dies wäre bei 10er-Gruppen nicht notwendig.
Zu anderen Gruppen auf dem Gelände müssen fünf Meter Abstand eingehalten werden. Auch die "einfache Rückverfolgbarkeit" muss gewährleistet sein.
Was sonst noch zulässig ist:
Personen eines Hausstands (beliebige Anzahl) dürfen mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand (Kinder bis einschl. 14 J. werden nicht mitgezählt) Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben.
Auch die Ausbildung im Einzelunterricht (z.B. Torwarttraining) ist weiterhin erlaubt.
Nicht mehr zulässig:
Sport mit jeweils mehreren Personen aus zwei Haushalten. Auch ein Tennis-Doppel mit jeweils zwei Personen aus zwei Haushalten ist laut eines Infoschreibens des Münsteraner Sportamts nicht mehr zulässig.
Umkleiden und Duschen sind weiterhin gesperrt, Toiletten der Sportanlagen in Münster sind weiterhin benutzbar. Auch gilt eine Maskenpflicht, die Mund-Nasen-Bedeckung darf erst zur Sportausübung auf dem Gelände abgenommen werden.
Die Notbremse für Ü100-Gebiete soll kommen
Wie lange diese Regeln gelten, ist noch nicht absehbar. Sobald die Bundes-Notbremse (für Gebiete mit Ü100-Inzidenzen) beschlossen wird und in Kraft tritt, könnte sich auch hier wieder etwas ändern. Joggen wäre laut neusten Medienberichten (z.B. NOZ) immerhin trotz Ausgangssperre (22-5 Uhr) jetzt in solchen Gebieten bis Mitternacht erlaubt. Zudem soll nun doch für Kinder im Alter bis 14 Jahren Sport in Gruppen weiter möglich sein. Laut eines Artikels des Business Insiders allerdings nur in Fünfergruppen.
Der Inzidenz in der Stadt Münster lag am Montag laut RKI-Dashboard bei 99,9.