Querpass
KSK: Sünder kann nicht bestraft werden
Von Henrik Haukbek
(10.07.13) Spielen unter falschem Namen ist eine gefährliche Sache. Denn selbst wenn der Schiedsrichter nichts merkt: Fußballer kennen einander, auch wenn sie verschiedenen Kreisen angehören, und so ist die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen größer, als mancher glaubt.
So bei einem Spiel zwischen dem SC Nordwalde und dem SV Burgsteinfurt 3 Mitte April, als es plötzlich hieß: „Wieso spielt denn der da für Nordwalde? Der gehört doch zum SC Reckenfeld!“ Stimmt nicht, denn dort hatte der junge Mann sich schon vor einiger Zeit rechtsgültig abgemeldet. Sich danach bei einem anderen Verein (beispielsweise beim SC Nordwalde, für den einige seiner Freunde kicken) wieder anzumelden, hatte er indessen aus welchen Gründen auch immer versäumt. Spielen wollte er aber trotzdem, und als man ihm beim SC brauchte, trat er an, und da er keinen Spielerpass besaß, unter dem Namen eines anderen.
Eine Sache also für die Kreisspruchkammer? Stimmt wieder nicht. Denn die kann nur gegen Spieler verhandeln, die einem Verein des DFB angehören, und da das in diesem Falle nicht der Fall ist, waren die Funktionäre aus Nordwalde und Reckenfeld vergeblich nach Westbevern gekommen, wo der Fall jetzt vor der KSK hatte verhandelt werden sollen. Der Vorsitzende Manfred Mönig: „Er unterliegt nicht unserer Zuständigkeit.“ Der Spieler selbst war nicht anwesend, aber ordnungsgemäß entschuldigt. Indessen ist er vor einer Bestrafung lange noch nicht sicher, denn sobald er sich irgendwann wieder bei irgendeinem Verein anmeldet, wird er wegen Spielens unter falschem Namen verurteilt werden.