Ligenreform nicht wasserdicht – Kreis denkt um
Von Sascha Keirat
(13.03.13) Lange haben sich die Verantwortlichen des Kreis-Fußballausschusses die Köpfe zerbrochen, wie sie die Ligenreform – zur Saison 2014/15 wird eine eingleisige Kreisliga A eingeführt – umsetzen sollen. Die Planung stand, jetzt denken die Verantwortlichen aber noch einmal um, weil das bisherige Modell rechtlich angreifbar sein könnte.
Das war der Plan: Statt wie bisher zwei Kreisligen A sollte es ab 2014 nur noch eine mit 16 Mannschaften geben. Darunter je zwei B- und C-Ligen mit ebenfalls 16 Teams sowie die neugeschaffene Kreisliga D, bestehend aus drei Staffeln mit je 16 Mannschaften. In der Summe sollte die Zahl der A-Ligisten von insgesamt 32 auf 16, die der B- und C-Ligisten von je 48 auf je 32 reduziert werden.
Diese Rechnung wäre gemäß des Reformpapiers aber nur dann aufgegangen, wenn die Tabellenletzten der Kreisligen B nach der Qualifikationssaison 2013/14 direkt in die neue D-Liga abgestiegen wären. „Diesen Punkt müssen wir jetzt überarbeiten, weil es Probleme mit der Satzung des WFLV geben könnte. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat das mit einem ähnlichen Modell erlebt“, erklärt Spielleiter Helmut Götz.
Laut Satzung obliegt die Regelung von Auf- und Abstieg zwar den Kreisen selbst. Zum Thema doppelter Abstieg, also der Abstieg über eine Spielklasse hinweg, gibt es bislang aber keine konkrete Rechtssprechung. „Wir als Verbandsspruchkammer hatten im Fall Siegen-Wittgenstein erhebliche Bedenken, ob das so geht, mussten darüber aber nicht entscheiden. Der Kreis hat sich entschlossen, diesen Punkt abzuändern“, erklärte der VSK-Vorsitzende, Georg Schierholz, gegenüber Heimspiel-online. Der Kreis Münster/Warendorf will einem eventuellen Rechtsstreit daher vorbeugen.
Wie genau die Regelung für die anstehende Qualifikationssaison sich gestalten wird, darüber soll in den kommenden Tagen informiert werden. Denkbar ist dabei, dass die A- und B-Ligen zu 18er-Staffeln aufgestockt werden.