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Sportgericht urteilt nach Spielabbruch


von Christian Lehmann

(26.02.22) Als am späten Mittwochabend im Vereinsheim von Amisia Rheine der letzte Zeuge gehört worden war, hatte die Uhr beinahe schon Mitternacht geschlagen. Über fünf Stunden lang nahm sich das Kreis-Sportgericht um Bernhard Grotholt (GWA Rheine), Dietmar Kaiser (Borghorster FC), Eberhard Brunsch (SF Gellendorf) und Jessica Raus (Westfalia Leer) Zeit, um die Geschehnisse der Kreisliga B2-Partie zwischen dem TuS Germania Horstmar II und dem FC Galaxy Steinfurt vom 14. Oktober 2021 zu rekonstruieren (wir berichteten). In besagter Partie hatte die Mannschaft der Gäste nach mutmaßlich rassistischen Beleidigungen von Horstmarer Zuschauern das Spielfeld nach 80 Minuten beim Stand von 3:1 für die Hausherren verlassen. 

"Die Punkte sind egal für uns", hatte uns Galaxys Trainer Nelson Venancio bereits am Donnerstag vor der Urteilsverkündung gesagt. "Horstmar hat geführt und hätte verdient gewonnen. Ob die Umstände in Ordnung waren, sollen andere entscheiden. Ich akzeptiere jedwede Entscheidung, aber ich finde es interessant, wie das Sportgericht mit einer solchen Geschichte umgeht. Wenn gar nichts passiert, gleicht das ja schon fast einem Freifahrtsschein..." Auch Horstmars Trainer Daniel Kock war als Zeuge zur Verhandlung geladen. Ebenso wie sein Gegenüber Venancio habe aber auch er nach eigener Aussage von etwaigen rassistischen Beleidigungen nichts mitbekommen. "Wenn es so gewesen sein sollte, kann ich mich im Namen des Vereins nur dafür entschuldigen. Wir haben kein schlechtes Verhältnis zu Galaxy."

Das unterstrich auch Galaxys Vorsitzender Ali Pish Been, der ebenso wie Horstmars Abteilungsleiter Mathias Wernsmann bei der Verhandlung zugegen war. "Wir sind mit den Horstmarern auf einer Wellenlänge - wenn man aber die Zeugen hört, glaubt man schon, dass zwei unterschiedliche Tage beschrieben werden", so Pish Been. Er hatte den FC Galaxy Steinfurt im Jahr 2013 mit dem Bestreben gegründet, einen Beitrag zur Integration in der Kreisstadt zu leisten. Auch er betont: "Uns geht es ausschließlich darum, auf ein Problem hinzuweisen, das leider keine Seltenheit ist." Immer wieder würden Spieler mit Migrationshintergrund Opfer rassistischer Anfeindungen - auch im Kreis Steinfurt.

Urteil am Freitag

Erst am Freitag wurde den Vereinen das Urteil des Sportgerichts schriftlich mitgeteilt. Demnach wird die Partie mit 3:1 als gewonnen für Germania Horstmar II gewertet, außerdem wurde der FC Galaxy vom Verdacht des "verursachten Spielabbruchs" freigesprochen - allerdings wegen "unsportlichen Verhaltens im Rahmen des Spielabbruchs" zu einer Geldstrafe von 50 Euro verdonnert. Der Verein TuS Germania Horstmar wird vom Verdacht rassistischer und diskriminierender Äußerungen seiner Zuschauer freigesprochen. Lediglich aufgrund eines fehlenden Ordnungsdienstes wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro verhängt. Die Kosten des Verfahrens tragen zu je 25 Prozent die Vereine, der Rest geht zu Lasten der Kreiskasse.

Bei der Befragung der Zeugen hatte der Fokus auf acht bis zehn Jugendliche der Horstmarer B-Jugend gelegen, die sich auf der Tribüne auffällig verhalten hatten. Die sechs vom FC Galaxy Steinfurt benannten Zeugen berichteten von diversen Beschimpfungen ("Kanacke(n)", "Scheiß Ausländer", "Zigeuner") in Richtung der Mannschaft und des Galaxy-Betreuers. Die acht vom TuS Germania Horstmar benannten Zeugen bestritten jedwede beleidigende, rassistische oder diskriminierende Äußerung, sprachen vielmehr von "üblichen Kreisligapöbeleien" wie etwa "immer der Vierer" beziehungsweise "der hat schon Gelb".

Da auch zwei vom Sportgericht als neutrale Zeugen betrachtete Personen völlig unterschiedliche Angaben machten und so nicht zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnten, kam der Aussage von Schiedsrichter Michael Schölling besondere Bedeutung zu. Auch gab an, er habe "eine gewisse Stimmung" vonseiten der Tribüne wahrgenommen - allerdings keinerlei rassistische oder diskriminierende Äußerungen gehört. Über vermeintliche Gespräche des Galaxy-Betreuers David Czogalla und Schölling, der den Referee auf dem Weg in die Kabine und noch einmal während der Halbzeitpause auf die rassistischen Beleidungen aufmerksam gemacht haben soll, gab es unterschiedliche Aussagen.

"Fest steht nach Ansicht des Sportgerichts, dass Galaxy Steinfurt unmittelbar vor dem Spielabbruch den Schiedsrichter nicht darüber informiert hat, dass man das Spiel aufgrund der Äußerungen der Zuschauer nicht mehr weiter fortführen will. Diese Information erfolge erst später nach dem Spielabbruch", heißt es in der Urteilsbegründung weiter. "Insgesamt ist es dem Sportgericht nach der Beweisaufnahme nicht möglich, mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit zu beweisen, dass es tatsächlich diese beleidigenden, diskriminierenden und rassistischen Äußerungen vonseiten der Horstmarer B-Jugendlichen gegeben hat. Wie im Strafrecht kann deshalb auch bei der Sportgerichtsbarkeit nur der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) gelten. Aufgrund der bestehenden Zweifel wird der TuS Germania Horstmar vom Verdacht des diskriminierenden und rassistischen Verhaltens seiner Zuschauer freigesprochen."

Abschließend gab das Kreis-Sportgericht noch eine Stellungnahme ab: 

"Das Sportgericht ist mit seiner Entscheidung in Bezug auf die vermeintlich getätigten oder nicht getätigten rassistischen und diskriminierenden Äußerungen nicht wirklich glücklich. Aber auch nach der langen und gründlichen Beweisaufnahme war es [...] nicht möglich, den Sachverhalt zweifelsfrei aufzuklären. Insgesamt blieben Zweifel, die nicht ausgeräumt werden konnten, sodass eine andere Entscheidung nicht infrage kam. Das Sportgericht hält es für angebracht und sinnvoll, alle Vereine und auch die Schiedsrichter im Kreis in Bezug auf rassistisches und diskriminierendes Verhalten neben und auf dem Platz noch einmal zu sensibilisieren."

Kreisliga B2



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