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Querpass

Topspiel der B1 nachträglich für Mettingen II gewertet


von Mario Witthake

(06.12.11) "Der ist festgespielt", so lautete in der Vergangenheit die gängige Formulierung im Kreisliga-Alltag, wenn ein Spieler innerhalb von vier Wochen zwei Mal in der höheren Mannschaft ausgeholfen hatte und fortan für 10 Tage keine Spielerlaubnis für die Reservemannschaft besaß.

Dieser Passus der Öffnet externen Link in neuem FensterSpielordnung (SpO) des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes e.V. (WFLV) ist zum 01.07.2011 geändert worden. Dass diese neue Regelung, die unter § 11 "Umfang der Spielerlaubnis" in der SpO zu finden ist, noch nicht bei allen Verantwortlichen im Kreis Tecklenburg angekommen zu sein scheint, zeigt der vergangene B1-Spieltag vom 27. November. Westfalia Hopsten II und Eintracht Mettingen II trennten sich im Öffnet internen Link im aktuellen FensterTopspiel der Liga mit 0:0, jedoch ist die Partie nachträglich mit 2:0 und drei Punkten für Mettingen II gewertet worden. Warum, das möchte heimspiel-online an dieser Stelle am Beispiel der Westfalia erklären.

Im Absatz 6 von §11 der SpO heißt es: "Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü23)." Die besagte Schutzfrist beträgt fünf Tage und ist quasi unerheblich, so lange keine Spiele unter der Woche stattfinden. 

Dilemma setzt sich bis zum Dörenthe-Kracher fort

Nun hatte Hopstens Trainer Rainer Lambrecht im Spiel gegen Mettingen (27.11.) mit Markus Klimke, Patrick Vocks, Christian Stegemann und Michael Otte vier Spieler eingesetzt, die allesamt über 23 Jahre alt sind. Ärgerlich für Lambrecht ist, dass Stegemann und Otte zwei Wochen vorher in der Partie gegen Steinbeck III (13.11., dazwischen lag der spielfreie Totensonntag) wegen Feierlichkeiten sowie einer Verletzung nicht zum Einsatz kamen. Ansonsten hätten die beiden ab dem 13.11. wieder Lambrechts Kader angehört, denn nach Absatz 2 von §11 "[...] werden [die Spieler] durch ihren berechtigten Einsatz in einem Pflichtspiel der höheren oder unteren Mannschaft Spieler der jeweiligen Mannschaft." Hopsten hätte infolgedessen zwei Wochen später gegen Mettingen keinen Verstoß begangen.

"Wir sind als zweite Mannschaft in der Pflicht auszuhelfen", drückt Lambrecht ein Dilemma aus, dass wohl vielen Trainern von Reservemannschaften zu schaffen macht. Die Staffelleiterin der B-Ligen in Tecklenburg Marianne Visse kontrolliert Woche für Woche, ob jeder Spieler regelkonform eingesetzt wird. Für den Ärger Lambrechts hat sie Verständnis. "Das ist ein Passus, der von oben, sprich vom DFB festgelegt wird. Den müssen wir auch in der Kreisliga einhalten", sagte Visse im Gespräch mit heimspiel-online.

Besonders bitter für Lambrecht ist die Tatsache, dass direkt beim ersten Spiel im neuen Jahr (18.03.) die Reise zum Spitzenreiter nach Dörenthe ansteht. Stegemann, Otte, Klimke und Vocks gehören dann laut Statuten immer noch zum Kader der Bezirksliga-Ersten. Weil inzwischen auch Bernd Pruss und Andre Krühler (beide Ü23-Spieler) oben aushalfen, wird Lambrecht gegen Dörenthe lediglich auf zwei von diesen sechs Stammkräften zurückgreifen dürfen...



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