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Bei Ü100-Inzidenz: Bald kein Kindertraining mehr?


Von Fabian Renger

(10.04.21) War es das bald vorerst in manchen Regionen wieder mit dem Kindertraining? Gut möglich! Jedenfalls wenn es nach dem Bund geht. Am kommenden Dienstag will das Bundeskabinett unter Federführung von Bundeskanzlerin Angela Merkel über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beratschlagen. Das Ziel: Die Einführung einer bundesweit einheitlichen Notbremse. Auch der Sport wird in der ersten nun durchgesteckten Formulierungshilfe explizit erwähnt.

Wer bisher zuständig war

Zunächst einmal zum Hintergrund. Bislang verlief das Prozedere ja stets wie folgt: Kanzlerin Merkel traf sich virtuell mit den Ministerpräsidenten zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), um die Leitplanken für die Corona-Politik zu setzen. Laut Auskunft von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) im heute journal vom Freitag gab es 20 solcher MPKs im Jahr 2020. Auf diesen Konferenzen beschlossen Bund und Länder gemeinsam einen Rahmen, daran hangelten sich die Bundesländer entlang und stellten kurz darauf ihre eigenen Regeln auf. In NRW war und ist bis heute die Corona-Schutzverordnung maßgeblich für das, was während der Pandemie erlaubt ist - und was nicht. Im §9 fanden dort stets die wesentlichen Punkte für den Sport.

Was galt bisher im Sport? (Gruppensport)

Mit der letzten Änderung kam es zum leichten Wirrwarr und Chaos. Seitdem muss man die kommunalen Corona-Inzidenzwerte ganz genau betrachten. Bei einer 7-Tages-Inzidenz (Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner) unter 100 im Landkreis oder der kreisfreien Stadt war dort seitdem z.B. ein Fußballtraining mit 20 Kindern (max. 14 Jahre) und zzgl. maximal zwei Trainern erlaubt.

Bei einer Inzidenz über 100 (verkürzt gesagt) zieht das Land die Notbremse. Dann ist z.B. ein Fußballtraining nur noch mit zehn Kindern (max. 14 Jahre) zzgl. maximal zwei Trainer erlaubt erlaubt, bis zu 20 Kinder könnten nur mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest zusammen kommen. (z.B. aktuell gültige Regel im Kreis Steinfurt oder Unna) Eine Auflistung der ganzen Regularien gibt's Öffnet externen Link in neuem FensterHIER.

Mancherorts (z.B. in Dortmund) ist eine solche Gruppen-Sportausübung aktuell gar komplett abhängig von Testungen. Die aktuelle Verordnung gilt noch bis einschließlich dem 18. April.

Was kommt ab dem 19. April? Was ist mit der Bundes-Notbremse gemeint?

Gute Frage. Womöglich wird die Corona-Verordnung im Laufe der nächsten Woche leicht verändert. Womöglich wird's dabei bleiben. Eine für Montag geplante MPK wurde in jedem Fall abgesagt. Was sich jetzt schon anbahnt: Sobald die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt bald die 100er-Marke überspringt, könnte es das wohl gewesen sein mit dem Kindertraining.  Am Dienstag will das Kabinett Merkel über jene Notbremse im Infektionsschutzgesetz sprechen - und diese soll zeitnah im gesamten Bundesgebiet gelten!

Die erste Formulierungshilfe für die CDU/CSU- und SPD-Fraktionen ist durchgesickert. Einige Medien wie RTL und der Öffnet externen Link in neuem FensterSpiegel berichten drüber, der Business Insider hat das Öffnet externen Link in neuem Fenstergesamte Dokument veröffentlicht. Demnach heißt er dort zum Thema Sport: "Die Ausübung von Sport ist untersagt; davon ausgenommen ist die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden." 

Heißt übersetzt: Kein Kindertraining mehr im gesamten Bundesgebiet, sobald die Corona-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Werktagen die 100er-Marke übersprungen hat.  Profisportler dürften dem Entwurf zufolge aufatmen: Die dortigen Wettbewerbe würden so weiterlaufen bisher. Ohne Zuschauer natürlich, aber immerhin.

Übrigens soll es bei Ü100-Werten auch zu einer nächtlichen Ausgangssperre (21-5 Uhr) kommen. 

In den Kreisen und kreisfreien Städten mit U100-Inzidenzen (z.B. aktuell die Stadt Münster) haben weiterhin die Länder der die Regel-Hoheit. Und dann käme wohl wieder unsere gute alte Corona-Schutzverordnung zum Zuge.

Über die Formulierungshilfe beratschlagt am Dienstag das Kabinett. Anschließend muss es noch den Bundestag und Bundesrat. Wann diese bundeseinheitlichen Regeln in Kraft treten, bleibt abzuwarten. Aber es scheint, als sollte man in Ü100-Gebieten die nächsten Trainingseinheiten noch voll auskosten...



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