Querpass
Milz: 22. März "kein Automatismus"
Von Christian Lehmann
(12.03.21) "Endlich klare Richtlinien" sagen die einen, "ständig neue Vorgaben", kritisieren die anderen. Seitdem Bund und Länder Anfang März den Fahrplan zur Öffnungs-Strategie in Deutschland vorgegeben haben, wird eifrig diskutiert, lamentiert und interpretiert - auch im Sport. Kids bis 15 Jahren dürfen sich demnach schon wieder in Gruppen und mit Körperkontakt austoben. Wenn am 22. März die Inzidenz unter 100 liegt, kehren auch die älteren Jugendlichen und die Senioren wieder auf den Platzzurück, ab 5. April auch ohne tagesaktuellen Schnelltest. So zumindest kann man die Tabelle mit den Öffnungsschritten lesen.
Falsch gedacht. Es könnte nämlich auch länger dauern - oder theoretisch sogar schneller gehen. Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt beim Land NRW, hat sich am Donnerstag in einem Facebook-Video geäußert und deutlich gemacht, dass der grün-blaue Chart nicht die allumfänglich gültige Fibel ist, an die man sich in unruhigen Zeiten bedingungslos festklammern kann. Vielmehr ist die Corona-Schutzverordnung in ihrer aktuellsten Version maßgeblich für unser Handeln in Nordrhein-Westfalen.
"Wer glaubt, dass diese Tabelle ein Automatismus ist, der irrt. Das dient alles nur dazu, um euch zu zeigen, wie die Politik denkt, in welchen Öffnungsschritten man agieren KÖNNTE", so Milz. "Maßgeblich ist IMMER die Corona-Schutzverordnung des Bundeslandes, in dem ihr Sport treibt."
Die Corona-Schutzverordnung tritt erst mit Ablauf des 28. März 2020 außer Kraft. Sollte sie nicht neu überarbeitet werden, gelten die dort vermerkten Vorgaben, für Sportler also vor allem der Paragraph 9:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.