Querpass
Niedersachsen lockert
Von Christian Lehmann
(10.05.21) Frohe Kunde für Sport-Liebhaber in Niedersachsen: Am Montag gab die Niedersächsische Staatskanzlei Änderungen in ihrer Corona-Schutzverordnung bekannt, die sofort in Kraft treten und auch im Bereich Sport deutliche Lockerungen mit sich bringen.
Unter Punkt drei heißt es in der neuen Verordnung, die auf der Homepage der Staatskanzlei veröffentlicht wurde: "Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben." Dies betreffe auch Mannschaftssport. Bei den Erwachsenen dürfen zudem Getestete, vollständig Geimpfte oder Genesene immerhin kontaktfreien Sport in Gruppen draußen mit mindestens zwei Metern Abstand voneinander treiben.
Voraussetzung für die Öffnung der Sportstätten für größere Gruppen bleibt jedoch eine stabile Inzidenz. Diese muss mindestens fünf Tage hintereinander unter 100 liegen. Ist dies nicht der Fall, bleibt es dabei, dass Sport nur mit dem eigenen Hausstand plus einer weiteren Person zugelassen ist. Am heutigen 10. Mai weist das Land Niedersachsen einen Inzidenzwert von 84,6 Fällen je 100.000 Einwohner auf.