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Niedersachsen plant leichte Lockerungen


Von Fabian Renger

(04.05.21) Während sich in NRW aktuell allerhöchstens Ü14-Fußballer des VfL Billerbeck über die Rückkehr in den Trainingsbetrieb freuen dürfen, könnte es in Niedersachsen fixer gehen. Dort sollen bereits ab dem kommenden Montag (10. Mai) Lockerungen in Kraft treten - jedenfalls in den Gebieten, die eine stabile 7-Tages-Inzidenz unter 100 halten. Stabil bedeutet auch in Niedersachsen eine an fünf Werktagen maximal zweistellige Inzidenz. Bei den Inzidenzen über 100 gilt die Bundes-Notbremse.

Was aber könnte nun kommen beim Kontaktsport im unseren Nachbar-Bundesland? Wie die NOZ berichtet, könnten sich in jenen U100-Gebieten vor allem die Jugendlichen freuen. "Kontaktsport soll für alle bis 18 Jahren mit bis zu 30 Personen möglich sein. Für Erwachsene sollen kontaktfreie Gruppenangebote (mit zwei Metern Abstand) möglich werden", Öffnet externen Link in neuem Fensterheißt es dort. Beim CDU-Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann ist Öffnet externen Link in neuem FensterÄhnliches zu lesen, demnach sei künftig "Kontaktsport für U14 bis 30 Personen, kontaktfreie Gruppenangebote auch für Erwachsene mit 2 m Abstand" möglich.

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Öffentlichkeit am Dienstagvormittag über die geplanten Öffnungsschritte informiert. Die neue Corona-Verordnung und ein entsprechend überarbeiteter Stufenplan mit Öffnungsschritten sollen spätestens am Sonntag (9. Mai) veröffentlicht sein. Dann wird man auch spätestens wissen, wie die Sport-Öffnungen ausgestaltet und ob sie von Testpflichten o.Ä. abhängen werden. Bei uns in NRW läuft die aktuelle Öffnet externen Link in neuem FensterCorona-Schutzverordnung noch bis zum 14. Mai.

Was galt bislang?

Oberhalb von 100er-Inizidenzen gelten auch in Niedersachsen die Regelungen der Bundes-Notbremse. Unterhalb von 100 dürfen - wie auch in NRW - z.B. Kinder bis einschließlich 14 Jahren in 20er-Gruppen Sport treiben. Ältere können maximal in Kleinstgruppen mit dem eigenen Hausstand oder höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts Sport treiben.
Sollte die Inzidenz gar unter 35 liegen - und die Kommune mitmachen - wäre die sportliche Betätigung mit insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten auf und in Sportanlagen zulässig.



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2    Germ. Hauenhorst 25    79:25 66  
3    SG Sendenhorst 25    74:21 65  
4    VfL Billerbeck 25    70:23 62  
5    VfB Alstätte 25    65:21 62  

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