Querpass
Beliebig viele Wechsel möglich
Von Christian Lehmann
(21.07.20) In den vergangenen Wochen hatte die so genannte 30 Personen-Regel in der Corona-Schutzverordnung für Verunsicherung gesorgt. "Darf ich wirklich pro Team nur maximal viermal wechseln, damit nicht mehr als eben diese 30 Personen am Spiel teilnehmen?", fragte sich da der eine oder andere, der gerade ein Testspiel vorbereitet. Nun hat sich der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen auch offiziell zu diesem Thema geäußert.
FLVW-Vize-Präsident Manfred Schnieders betonte nach Rücksprache mit dem Landessportbund ausdrücklich, dass auch mehr Einwechslungen möglich sind. In einer Pressemitteilung des Verbands sagte er: "Erlaubt ist auf dem Spielfeld das Spiel elf gegen elf. Dazu kommen die Schiedsrichterinnen beziehungsweise Schiedsrichter und Trainerinnen und Trainer. Auch der Physio, sollte eine Mannschaft über eine entsprechende Person verfügen, wird dazu gezählt." Die Zahl 30 beziehe sich auf diejenigen Personen die AKTIV am Spiel auf dem Platz beteiligt sind. "Bei einer Auswechslung ändert sich die Anzahl der Personen auf dem Spielfeld logischerweise nicht. Eine Mannschaft kann also beliebig viele Spielerinnen und Spieler einsetzen."
Abstimmung mit dem Schiedsrichter notwendig
Das allerdings nur, wenn die Teams das im Vorfeld mit dem Schiedsrichter der Partie abgestimmt haben. "Die Vereine können über die Höchstzahl der Auswechselspieler eine besondere Regelung treffen, welche dem Schiedsrichter vor dem Spiel mitzuteilen ist. Ein wiederholtes Ein- bzw. Auswechseln ist möglich", heißt es in den Durchführungsbestimmungen des Verbands (Wir orientieren uns an den Bestimmungen der Vorsaison, da für die Spielzeit 2020/21 noch keine veröffentlicht wurden).
Schnieders machte gleichzeitig deutlich, dass die Zahl 30 im Training weiterhin nicht überschritten werden dürfe. Der Verband hat eine Obergrenze für den Trainingsbetrieb eingeführt wurde. "Sollte eine Trainingsgruppe über 30 Teilnehmende haben, geht das nicht." Die Einhaltung der Abstandsregeln und die Nachverfolgbarkeit seien weiterhin essentiell, zudem müssten stets regionale Besonderheiten beachtet und Rücksprache mit der der jeweiligen Kommune gehalten werden. Aktuell sind zu allen Freundschafts- und Pflichtspielen maximal 300 Zuschauer zugelassen, und das noch mindestens bis Ende Oktober. Der FLVW verweist auch auf die Seiten des Landessportbundes, der auf seiner Homepage Informationen und Richtlinien zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs bereitstellt.