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Harter Lockdown und Notbremse - was nun?


Von Christian Lehmann

(23.02.21) So lange wie noch nie haben die Bundesregierung und die MinisterpräsidentInnen am Montag um die neue Strategie im Kampf gegen das Coronavirus gerungen. Am frühen Dienstagmorgen stand dann fest: Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert, überdies wurde in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) eine erweiterte Ruhezeit beschlossen, in der das öffentliche Leben weitestgehend zum Erliegen kommen soll - unter anderem sollen keine Präsenzgottesdienste stattfinden. Der (Amateur-)Sport wurde in der Beschlussvorlage zwar nicht thematisiert, klar ist aber, dass die Anfang März eingestielten ersten Öffnungsschritte erstmal kassiert werden.  

"Die positive Entwicklung von Januar und Februar hat sich leider nicht fortgesetzt. Die Pandemie bleibt dynamisch, das Virus bleibt gefährlich", sagte NRW-Ministerpäsident Armin Laschet am frühen Morgen in einer Pressekonferenz. Er verteidigte die getroffenen Vereinbarungen und sagte: "Die dynamische Entwicklung lässt sich nicht anders bremsen, alles andere wäre nicht verantwortungsvoll." 

Neue Verordnung gilt ab 29. März

Seit Sonntag, nun also an drei aufeinanderfolgenden Tagen, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über dem Wert von 100. Die vor drei Wochen bereits beschlossene Notbremse greift somit. Im Beschlusspapier steht: "Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenz-abhängigen Öffnungsschritte konsequent umgesetzt werden." Laschet ergänzt: "Nordrhein-Westfalen wird diese Notbremse Eins-zu-Eins umsetzen." Die verschärften Maßnahmen, so der Ministerpräsident, treten mit dem Auslaufen der alten Corona-Schutzverordnung am 29. März in Kraft

Theoretisch wäre demnach also etwa das Fußballtraining mit bis zu 20 Kindern erst ab Montag untersagt. Wir haben schließlich gelernt: Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung, die dies ohne die Einschränkung durch aktuelle Inzidenzzahlen ermöglicht. Wie sinnvoll es ist, in Anbetracht der Infektionslage in dieser Woche nochmal Fußballtraining durchzupeitschen, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte uns ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums mit: "Wir überarbeiten gerade die neue Corona-Schutzverordnung. Mehr Details können wir noch nicht nennen." Vermutlich bis spätestens Donnerstag soll das Papier vorliegen. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Kommunen, Sportstätten schon vor Inkrafttreten der CoronaSchVo zu schließen. 

FLVW-Pressekonferenz am nächsten Montag

Fast schon überflüssig ist die Frage, wie es nun mit dem Spiel- und Trainingsbetrieb der Senioren im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen weitergeht. "Der aktuelle Stand sieht vor, dass die Senioren bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ab dem 22. März mit Schnelltests trainieren dürfen. Da wir darüber liegen, dürfen sie natürlich nicht trainieren", erklärte FLVW-Vizepräsident Amateurfußball Manfred Schnieders den Ruhr Nachrichten. Bereits in der Vorwoche hatte der Verband eine Pressekonferenz für den 29. März angekündigt, in dem man sich zur Lage äußern und über die nächsten Schritte informieren wolle. 

Gemäß der jüngsten Beschlüsse wäre eine Rückkehr auf die Trainingsplätze für Westfalens Amateurfußballer allerfrühestens am 19. April möglich. In seinen Planungen hatte der Verband den 5. April für die Wiederaufnahme des Trainings ins Auge gefasst, ab 2. Mai sollte eigentlich der Pflichtspielbetrieb wieder anlaufen. Diese Termine werden nicht zu halten sein. Angesichts der neuesten Entwicklungen läuft nun stattdessen vieles auf einen Saison-Abbruch hinaus.

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