Querpass
Wechselperiode I wird ausgedehnt
Von Fabian Renger
(27.08.20) In der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) geht es unter dem Paragraphen §17 um den Punkt "Wechselperioden". Dort ist von zwei Wechselperioden die Rede. Periode I läuft vom 1. Juli bis zum 31. August, Periode II läuft vom 1. Januar bis zum 31. Januar. Diese Zeiträume zählen auch für unseren Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW).
Doch nun gibt es es coronabedingt eine nicht unwichtige Änderung bei der Periode I, wie der FLVW auf seiner Homepage mitteilt und uns Münsters Kreisvorsitzender Norbert Krevert bestätigt: "Die Wechselfrist ist bis zum 5. Oktober ausgedehnt worden. Das heißt: Die Spieler müssen sich nicht bis zum 31. August, sondern bis zum 5. Oktober einem neuen Verein anschließen. Aber die Abmeldung muss schon zum 30.6. erfolgt sein."
Diese Änderung betrifft das Spieljahr 2020 und gilt für Fußballer und Futsaler im gesamten Bundesland. Die Junioren sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Mehr Zeit für Kader-Aufrüstungen
Übersetzt heißt das: Wenn sich Beispiel-Spieler Hans Müller zum 30.6. fristgerecht bei seinem alten Verein abgemeldet hat und seitdem vereinslos ist, ist Müller nicht unter dem Zeitdruck, sich bereits bis Ende August einem neuen Club anschließen zu müssen. Er hat dafür nun bis zum 5. Oktober Zeit. Vereine haben damit umgekehrt ebenfalls etwas mehr Zeit, um ihren Kader nochmal aufzurüsten.
Bislang waren spätere Anmeldungen als bis zum 31. August gleichbedeutend mit einer Spielerlaubnis ab dem 1. November. Auch das hat sich etwas verschoben. Wenn Spieler Müller sich am 6. Oktober erst für einen neuen Club entschieden hat, kann er erst zum 1. Januar 2021 für seinen neuen Verein auflaufen.
Auf die Sechs-Monats-Wechsel-Frist nach dem zuletzt absolvierten Spiel hatte der FLVW ja bereits reagiert und die Corona-Pause hier drauf gerechnet. Im Zweifelsfall solle man unbedingt die aktuellen Satzungen und Ordnungen der Verbände im Blick haben, rät Krevert.