Querpass
Münster und Ahaus-Coesfeld haben Losglück
Von Fabian Renger
(13.08.21) Jetzt wissen auch die Frauen Bescheid! Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat nun auch die Auf- und Abstiegsregularien des überkreislichen Frauenfußball-Spielbetriebs vorgenommen. Wir wollen nicht lange drum herum palavern. Hier nun die wichtigsten Auszüge, die gesamte PDF findet ihr unter diesem Text.
Frauen-Westfalenliga
Aufstieg:
1. Der Meister ist sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga qualifiziert und kann aufsteigen, sofern er die Zulassungsvoraussetzungen zur Regionalliga erfüllt und die Zulassung erhält(gem. Statut Frauen Regionalliga West).
2. Aus der Westfalenliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht zur Regionalliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
3. Trifft der in Nr. 2 genannte Fall auf die erstplatzierte Mannschaft der Westfalenliga zu, so ist an deren Stelle die nächstplatzierte und aufstiegsbereite Mannschaft für die Regionalliga qualifiziert. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet bzw. keine Zulassung erhält.
Abstieg:
1. Bei keinem westfälischen Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga oder den übergeordneten Spielklassen steigen die vier Tabellenletzten zur Landesliga ab.
[Die Zahl der Absteiger könnte sich schlimmstenfalls auf sieben erhöhen]
...
5. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft automatisch als erster Absteiger.
Frauen-Landesliga
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Westfalenliga auf.
[ggf. Aufstiegsrunde der Tabellenzweiten möglich]
...
3. Aus der Landesliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Westfalenliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 2 und 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Landesliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet.
Abstieg [bezogen auf unsere Landesliga 3 mit elf Teams]
Es steigt in der Landesliga 3 NUR (!!!) der Tabellenletzte ab. Ganz egal, wie viele Mannschaften aus der Westfalenliga runter kommen.
Sollte eine erste Mannschaft in die Landesliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft automatisch als erster Absteiger.
Frauen-Bezirksligen
Aufstieg:
1. Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.
[ggf. Aufstiegsrunde der Tabellenzweiten möglich]
...
3. Aus der Bezirksliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die Landesliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt.
4. Trifft der in Nr. 2 und 3 genannte Fall auf die erstplatzierten Mannschaften der Bezirksliga zu, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften der jeweiligen Staffel über. Dieses gilt auch für den Fall, dass die erstplatzierte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet.
Abstieg:
Frauen-Bezirksliga 6: Die fünf Tabellenletzten steigen ab
Frauen-Bezirksliga 7: Die vier Tabellenletzten steigen ab
Kreisliga A
Aufstieg:
Fußballkreis Tecklenburg und Fußballkreis Steinfurt: Jeweils ein direkter Bezirksliga-Aufsteiger
Fußballkreis Ahaus/Coesfeld und Fußballkreis Münster: Jeweils ein direkter Bezirksliga-Aufsteiger plus ein Teilnehmer an Aufstiegsrunde
Aufstiegsrunde
1. Runde (bis 16.06.2022)
Spiel 1: Teilnehmer Staffel Höxter - Teilnehmer Staffel Bielefeld
Teilnehmer aus Münster, Ahaus/Coesfeld und Hagen haben jeweils ein Freilos
2. Runde (19.06.2022)
Spiel 2: Zweiter Teilnehmer Münster - Sieger aus Spiel 1
Spiel 3: Zweiter Teilnehmer Ahaus-Coesfeld - Teilnehmer Staffel Hagen
3. Runde (23.06.2022)
Spiel 4: Sieger aus Spiel 2 - Sieger aus Spiel 3
Der Sieger aus Spiel 4 steigt auf.