Querpass
Ein PCR-Test ist nicht mehr zwingend nötig
Von Christian Lehmann
(27.01.22) Die sich ständig verändernde Corona-Lage wirft auch im Amateurfußball immer neue Fragen auf. So war es gemäß der Bestimmungen des Fußball- und Leichtathletikverbands Westfalen (FLVW) bisher möglich, ein Fußballspiel verlegen zu lassen, wenn mindestens drei Spieler nachweislich infiziert waren. Als Nachweis dienste bisher die Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes, die nach einem positiven PCR-Test verschickt wurde. Nun jedoch kommt Otto-NormalfußballerIn da gar nicht mehr so einfach ran...
Die dramatisch steigenden Inzidenzzahlen haben nicht nur die Gesundheitsämter, sondern auch die Testlabore an die Belastungsgrenze gebracht. Um diese zu entlasten, wurde von der Politik beschlossen, dass sich Corona-Infizierte nach einem positiven Schnelltests selber in Quarantäne begeben und Kontaktpersonen informieren sollen. PCR-Tests werden nur noch priorisierten Gruppen, etwa aus dem Gesundheitswesen, zur Verfügung gestellt. Das heißt auch, dass nicht mehr jede/r Fußballer/in einen PCR-Test machen kann, um eine Infektion zu dokumentieren.
Selbsttest zuhause zählt natürlich nicht
Die Ruhr Nachrichten haben das Problem erkannt und beim FLVW-Vizepräsidenten Amateurfußball, Manfred Schnieders, nachgefragt. Der Verband hat sich ebenfalls mit der Thematik auseinandergesetzt - und einen klaren wie einfachen Rahmen geschaffen: "Natürlich dürfen Vereine uns jetzt nicht mitteilen, dass Schnelltests, die die Spieler zuhause gemacht haben, positiv waren. Das zählt nicht. Es zählt nur die positive Bescheinigung eines offiziellen Schnelltests. Den bekommt ja jeder, der sich in einer Apotheke oder in einem Testzentrum hat testen lassen", erklärte er den Kollegen. Der Beleg für den positiven Schnelltest darf demnach nicht älter sein als sieben Tage, nach einer Woche dürfen sich nämlich infizierte Erwachsene ohne Symptome per Bürgertest wieder freitesten lassen.
Noch vor dem Beginn der Rückrunde will der FLVW seine Vereine und die Öffentlichkeit über veränderte Bestimmungen, Vorgaben und Empfehlungen informieren.