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Querpass

Vorerst keine Inzidenzstufe 3


Von Christian Lehmann

(03.08.21) Kann der Amateurfußball-Betrieb auch angesichts hoher Infektionszahlen fortgesetzt werden? Das ist sicherlich nicht die drängendste Frage in den aktuellen Gesprächen rund um Corona-Politik von Bund und Ländern, aber doch eine, die tausende Aktive und Beteiligte interessiert. Die Politik gab bisher noch keine klare Antwort - und das wird in NRW auch wohl bis zum 19. August so bleiben. Bei der jüngsten Anpassung der Corona-Schutzverordnung am vergangenen Freitag sorgte vor allem ein Passus für Verwunderung.

"Abweichend von Absatz 4 erfolgt aufgrund der geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vorläufig bis zum 19. August 2021 keine Zuordnung zur Inzidenzstufe 3. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Ministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen", heißt es hier. Übersetzt bedeutet dies: Die Inzidenzstufe 3 wird bis zum 19. August ausgesetzt, die lokale und landesweite Inzidenz nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium für die Verschärfung von Maßnahmen herangezogen. 

Laumann: "Freiheitsrechte nicht einschränken"

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte hierzu gegenüber dem WDR: "Wir haben keine steigenden Fallzahlen in den Krankenhäusern, obwohl die Inzidenz steigt. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir diesen Schritt gehen müssen - auch in der Abwägung, dass man Freiheitsrechte nicht einschränken kann, wenn es nicht notwendig ist."

Aktuell befinden wir uns in NRW ebenso wie in allen Kreisen des Heimspiel-Verbreitungsgebiets in Inzidenzstufe 1 (Wert: 10-35). Das bedeutet, dass im Freien sowie in geschlossenen Räumen die Ausübung von Kontaktsport mit Negativtestnachweis und sichergestellter Nachverfolgung zulässig ist. Bei Erreichen von Inzidenzstufe 2 (Wert: 35-50) dürfen nur noch 25 Personen mit negativem Testnachweis Kontaktsport betreiben, in geschlossenen Räumen gar nur 12. Nicht mitgezählt wird wie gehabt die Gruppe der "immunisierten Personen". Inzidenzstufe 3 (Wert: 50-100) würde nach unserem Verständnis der Verordnung neben den Angehörigen des eigenen Hausstands nur noch eben jenen Geimpften oder Genesenen Kontaktsport ohne Einschränkung ermöglichen, außerdem Gruppen von bis zu 25 Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren (plus zwei Ausbildungs- bzw. Aufsichtspersonen). 

Corona-Regeln des FLVW und aktuelle Corona-Schutzverordnung

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