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Lange Sperre nach Kopfstoß für Mecklenbeck-Spieler


Von Sebastian Ernst und Christian Kern

(12.01.18) Nach der Opens internal link in current windowKreisliga-B-Begegnung zwischen Fortuna Schapdetten und dem 1. FC Mecklenbeck im Oktober 2017 war es zu schweren Anschuldigungen gegen die Mecklenbecker gekommen. Nachdem im November 2017 bereits Sperren gegen zwei Spieler des FCM ausgesprochen waren, kann nun ein Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen werden. Am Donnerstag wurde auch der dritte und letzte beschuldigte Mecklenbecker vom Kreissportgericht (KSG) mit einer Strafe belegt.

Für seine Kopfstoßattacke auf einen Schapdettener Spieler wurde der Mecklenbecker für insgesamt 13 Monate aus dem Verkehr gezogen. "Der Täter ist durch die Aussage der Zeugen zweifelsfrei überführt, andere Täter konnten ausgeschlossen werden", begründete Manfred Mönig, Vorsitzender des KSG, das Urteil. Der Schapdettener Spieler schilderte glaubhaft, wie ihn der FCM-Spieler nach der Partie attackiert hatte. "Ich habe ihm ganz klar ins Gesicht sehen können", führte er aus. "Wir spielen ja nicht das erste Mal gegeneinander, deswegen konnte ich ihn identifizieren." Er habe eine Nasenbeinfraktur davongetragen, die einen operativen Eingriff uns eine zweiwöchige Arbeitsunfähigkeit nach sich gezogen habe.

Auch ein Vereinsverantwortlicher der Fortuna konnte anhand der Rückennummer Auskunft über die Identität des Täters geben. Der Angeklagte selbst wollte sich nicht zu den Vorfällen äußern, da ihm sein Anwalt davon abgeraten habe. Es stünde noch ein Verfahren vor dem Zivilgericht aus.

Stadti-Einsatz verlängert Sperre

Der ersten Verhandlung vom 30. November war der Beschuldigte wegen eines Todesfalls in der Familie noch fern geblieben. In Abwesenheit des Spielers blieb ein Urteil aus. "Wir wollen die Ahndung nicht aussprechen, ohne den Beschuldigten gehört zu haben", hatte Mönig damals erklärt. Den Statuten entsprechend wurde der Spieler bis zur Verkündung des abschließenden Urteils für alle Spiele seines Vereins gesperrt.

Dass der Spieler trotz dieser Sperre bei den Stadtmeisterschaften auflief, wirkte sich erschwerend auf die Strafe aus. "Es war nach der Aussage der Kammer am 30. November völlig zweifelsfrei, dass der Spieler gesperrt war", so Mönig bei der Urteilsverkündung. Die Mecklenbecker hielten auch während der Verhandlung an der Behauptung fest, dass der Spieler nur für Ligaspiele gesperrt sei. Für den Vorsitz war die Situation aber eindeutig. "Wenn ich gesperrt bin, bin ich gesperrt. Da beißt die Maus keinen Faden ab", entgegnete Mönig den Ausführungen des Mecklenbecker Vereinsverantwortlichen. So wurde der Spieler auch in diesem Anklagepunkt für schuldig befunden. Für den Kopfstoß sprach das Gericht eine Sperre von 12 Monaten aus, für den unberechtigten Einsatz bei den Stadtis gab es zwei Monate obendrauf. Nach Logik des Gerichts wird der Spieler nun 13 Monate zusehen müssen. Außerdem wurden sowohl Verein als auch Spieler zu einer Geldstrafe verurteilt.

SC Münster 08 III fechtet Spielwertung an

Im zweiten Fall wurde es kurios. Der SC Münster 08 III legte Einspruch gegen die Spielwertung seiner Auswärtsniederlage beim IKSV Münster von Mitte November ein. Grund für den Protest war ein IKSV-Spieler, der damals laut dem Sportclub unter falschem Pass gespielt hätte. Der besagte Akteur erschien auch als einer der beiden Vertreter des Internationalen Kultur- und Sportvereins. Allerdings blieb der Besitzer des Spielerpasses dem Verfahren aus gesundheitlichen Gründen fern. Auch der Schiedsrichter vom besagten Tag erschien aufgrund eines Trauerfalls in der Familie nicht. So wurde die Verhandlung ohne Zeugen durchgeführt.

Im Verfahren führten die zwei Vereins-Vertreter des SC an, sie hätten einen Hinweis von einem befreundeten Trainer aus derselben Liga bekommen. Dieser habe am Spieltag davor gegen den IKSV gespielt und dort hätte der von ihnen beschuldigte Spieler die Gelb-Rote Karte gesehen. Als dieser dann beim Spiel gegen die Kanalkicker trotz der eigentlichen Sperre wieder auf dem Platz stand, hätten die SC-Spieler auch ihre Bedenken dem Schiedsrichter bei der Passkontrolle vorgetragen. Doch der Referee habe gemeint, dass mit den Papieren alles in Ordnung sei.

Freispruch dank Strandfoto

Der IKSV wies die Anschuldigungen von sich. Der gesperrte Spieler gab an, den Tag zuhause verbracht zu haben. Auf die Frage des Richters nach einem Bild vom nicht erschienen Besitzer des Spielerpasses, wurde vonseiten des IKSV ein Foto von ihm in Badehose am Strand präsentiert. Auf diesem erkannte der Richter dann keine Ähnlichkeit mit dem anwesenden Akteur des Sportvereins. Da die Nullachter keine weiteren Beweise vorbringen konnten, wurde der Antrag zurückgezogen.

Im Urteil sprach der Vorsitzende den IKSV frei und begründete sein Urteil mit der mangelnden Ähnlichkeit der beiden Spieler und dem Fakt, dass der Schiedsrichter eine Passkontrolle durchgeführt hätte. Münster 08 entschuldigte sich nach der Verhandlung bei den Verfahrensgegnern. Die SC-Vertreter rückten aber nicht von ihrem Standpunkt ab. Grund dafür war auch, dass der Spieler, der laut dem IKSV die Partie bestritten haben sollte, kein weiteres Saisonspiel für den B-Ligisten absolviert hat.

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