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Querpass

Grafik: Land NRW

Erst unter 50 geht's in die Hallen


Von Jan Steinigeweg

(16.05.21) Seit gestern hat eine neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bestand. Es winken Lockerungen im Bereich des Sports für Kreise und kreisfreie Städte, wenn sich dort die Inzidenzwerte stabil unterhalb der Marke von 100 bewegen. Als stabil gelten dabei 7-Tages-Inizidenzen erst, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen konstant unter dem jeweiligen Schwellenwert liegen. Liegen die Werte über 100 bleibt alles wie gehabt. Wenn wir uns speziell dem Handballsport widmen, lässt sich erkennen, dass auch mit den geplanten Lockerungen vorerst nicht an normales Handballtraining in der Halle zu denken ist.

Selbst wenn der Inzidenzwert stabil zwischen 50 und 100 liegt, ist weiterhin nur Training an der frischen Luft gestattet. Hier dürfen dann allerdings wieder bis zu 20 Personen kontaktfrei auf Sportanlagen zusammenkommen, sodass auch Handballer wieder in Gruppen das Training aufnehmen können. Allerdings eben nicht in der Halle, sondern auf dem Sportplatz. Die Hallen werde Handballer erst wieder von innen sehen können, wenn der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. Während Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 Jahren dabei direkt in den Kontakt gehen dürfen, bleibt das Training für ältere Sportler im Vereinswesen noch kontaktfrei.

Was gilt bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 für den Handballsport?
- kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist nun wieder mit bis zu 20 Personen zulässig
- Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen ist wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zulässig
- die Hallen stehen zur Nutzung nicht zur Verfügung

Was gilt bei einer stabilen Inzidenz unter 50 für den Handballsport?
- maximal 10 Personen aus 3 Haushalten dürfen in der Halle Kontaktsport ausüben
- Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren dürfen in beliebig großen Gruppen mit Kontakt in der Halle trainieren
- kontaktfrei darf in beliebig großen Gruppen ohne Altersbeschränkung in der Halle trainiert werden
- ein bestätigter negativer Schnell- oder Selbsttest ist Voraussetzung zur Teilnahme
- Teilnehmerlisten müssen zur Rückverfolgbarkeit angelegt werden, Kabinen, Duschen und Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden
- Hygienekonzepte werden empfohlen
- Zuschauer sind ausschließlich auf Sitzplätzen bei maximaler Auslastung von 20 Prozent der Kapazität oder einer Gesamtzahl von 250 Personen mit negativem Schnell- oder Selbsttest erlaubt. Ein Sitzplan muss vorliegen und die Zuschauer werden namentlich erfasst 

7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100

Grafik: LSB NRW

7-Tage-Inzidenz unter 50

Grafik: LSB NRW

7-Tage-Inzidenz über100 = Bundes-Notbremse

Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Für den Sport heißt das:

Tagsüber ist Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sich ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen. Ansonsten zählen geimpfte und genesene Personen bei der Berechnung von Höchstgrenzen nicht mit.

Nach fünf Werktagen in Folge, an dem die 100 unterschritten wird, enden die Notbrems-Beschränkungen ab dem übernächsten Tag.



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