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3G ist zurück - auch im Innenraum


Von Malte Greshake

(02.03.22) Ein neuer Monat, eine neue Corona-Schutzverordnung. Die Coronazahlen sinken derzeit nicht nur in NRW von Tag zu Tag, die jüngst beschlossenen Lockerungen in einigen Bereichen wurden demnach von der Landesregierung umgesetzt. Für den Sport gibt es nun natürlich auch wieder Änderungen.

Momentan muss man bei Kontaktsport an der frischen Luft noch geimpft oder genesen sein (2G). Bei Sport in Innenräumen braucht man zusätzlich noch einen negativen Test (2G-Plus). Für kontaktfreien Sport draußen reichte anstatt einer Immunisierung allerdings auch schon seit Mitte Februar ein einfach negativer Testnachweis (3G). Und diese Regel wird nun eben auf alle Formen des Sporttreibens ausgeweitet. 

Bei der "gemeinsamen Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage", wie es in der Schutzverordnung formuliert ist, gilt aus diesem Grund ab dem 04. März nur noch die 3G-Regel. Für die Sportausübung drinnen oder draußen reicht es dann geimpft, genesen oder lediglich getestet zu sein. Somit haben auch nicht-geimpfte Personen wieder das Recht, Kontaktsport auszuüben.

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