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Aus 14 mach 16


Von Malte Greshake

(21.07.21) Der große Tag im September rückt immer näher! Nun hat der Handballverband Westfalen die Durchführungsbestimmungen für die Ligen von der Landesliga bis zur Oberliga beschlossen. In der bevorstehenden Saison kommen einige Änderungen auf die überkreislichen Mannschaften zu, die teilweise auf die Corona-Schutzverordnungen zurückzuführen sind. Die wohl wichtigste Änderung gibt vor, dass in der Saison 2021/22 im Erwachsenenspielbetrieb bis 16 Spieler an einem Spieltag eingesetzt werden können.

"Es sind mehrere Vereine auf uns zugekommen, die diese Änderung vorgeschlagen haben", erklärt Bernd Kuropka, stellvertretender Vorsitzender der Technischen Kommission beim Handballverband Westfalen. In der Saison 2020/21 durften für die Vereine immer nur maximal 14 Spieler die Halle betreten. "Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass ansonsten die Verletzungsgefahr nach der langen Pause zu groß wäre", so Kuropka weiter. "Auch haben sich die Vereine gewünscht, ihren Jugendspieler, die sich in der letzten Zeit ja nicht präsentieren konnten, so mehr Möglichkeiten geben zu können." Diese Aufstockung auf 16 Spieler betrifft auch das Kontingent der jeweiligen Gästemannschaft, welches ja auch nur aus maximal 25 Personen bestehen darf.

Eigenverantwortliche Schiedsrichteransetzung 

Eine wichtige Änderung, die nichts mit der Corona-Schutzverordnungen zu tun hat, betrifft die Schiedsrichteransetzung an einem Spieltag: Sofern im Vorfeld eines Spiels die Spielleitung durch neutrale Schiedsrichter nicht sichergestellt werden kann, werden die beteiligten Vereine informiert, um sich eigenverantwortlich um die Durchführung des Spiels zu kümmern. "Das ist ganz einfach auf den Schiedsrichtermangel zurückzuführen", meint Kuropka. Sollte in einem solchen Fall kein neutraler Schiedsrichter vor Ort sein, sind diese Spiele in jedem Fall durch die Leitung von Offiziellen durchzuführen.

Was die Hygienevorschriften angeht, ist grundsätzlich jeder Verein für deren Durchführung verantwortlich. Weiterhin ist den Vereinen gestattet, in der Halbzeitpause keinen Seitenwechsel durchzuführen und beide Mannschaften auf ihren jeweiligen Platzhälften weiterspielen zu lassen. "Diese Regelung haben wir den Vereinen aber schon in der vergangenen Saison in die Hand gegeben", unterstreicht Kuropka. Die Oberliga der Männer und der Frauen betrifft diese Seitenwechsel-Regelung aber nicht.

Über einen möglichen Saisonabbruch entscheidet wie immer das Präsidium des Handballverband Westfalen. Die Quotienten-Regelung für den Erwachsenen- und auch den Jugendbereich bleibt weiterhin in Kraft. Die Vorgabe, dass mindestens die Hälfte der Spiele gespielt sein muss, gilt auch für eventuell auszutragende Entscheidungsrunden, heißt es in den Durchführungsbestimmungen.

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