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Sieben Monate Sperre


Von Christian Lehmann

(22.04.16) Eine lange Sperre wurde einem Spieler des TuS St. Arnold III am Donnerstagabend vor der Kreis-Spruchkammer aufgebrummt. Dieser hatte im Meisterschaftsspiel der Kreisliga C2 bei Borussia Emsdetten III am 28. März in der 62. Minute eine Rote Karte gesehen. Beim Stande von 6:0 für die Gastgeber hatte er den Ball nach einem Elfmeterpfiff gegen die eigene Mannschaft in Richtung des Schiedsrichters gekickt. Im Sportheim von Amisia Rheine verhängte die Kammer unter der Leitung des Vorsitzenden Bernhard Grotholt sowie Hermann Schlepers und Dietmar Kaiser nun wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter in einem minder schweren Fall eine Spielsperre von sieben Monaten bis zum 28. Oktober 2016.

Der Spieler beteuerte während der Verhandlung, er habe den Unparteiischen nicht absichtlich ins Gesicht schießen, sondern den Ball lediglich auf Oberschenkel-Höhe zu ihm zurückspielen wollen, ehe dieser das Spielgerät mit der Hand weg schlug. Allerdings konnte kein Zeuge seine Sicht der Dinge bestätigen. Ein von Borussia Emsdetten geladener Spieler gab an, er habe nicht gesehen, was vorgefallen sei. "In diesem Fall ist der Schiedsrichter für uns immer der Kronzeuge", erläuterte der Vorsitzende Grotholt am Freitag auf Nachfrage von heimspiel-online.

Minder schwerer Fall

Der Referee hatte ausgesagt, dass der St. Arnolder ihn bewusst am Kopf habe treffen wollen und den Antrag gestellt, den Spieler für 15 Monate, davon drei auf Bewährung, sperren zu lassen. Die Entscheidungsträger sahen bei der Festlegung des Strafmaßes jedoch nur einen minder schweren Fall einer Tätlichkeit, da auch der Unparteiische eingeräumt hatte, dass der Ball "nicht doll geschossen" worden war, und orientierten sich bei ihrer Entscheidung nahe am hierfür vorgeschriebenen Mindeststrafmaß von sechs Monaten.

Der Spieler reagierte dennoch geschockt auf das Urteil und gab an, er habe sich während der Verhandlung "völlig überfordert" gefühlt. "Ich habe mit drei oder vier Monaten gerechnet. Das wäre auch okay gewesen." Dem Spieler und seinem Verein bliebe nun theoretisch noch die Möglichkeit, den Fall vor der nächsthöheren Instanz, der Bezirks-Spruchkammer, zu verhandeln. 

Ein weiterer Fall wurde in einem schriftlichen Verfahren abgewickelt. Die Kammer sprach ein Ordnungsgeld sowie eine Geldstrafe gegen einen Trainerassistenten des SuS Neuenkirchen III aus. Dieser war im Kreisliga A-Spiel gegen den 1. FC Nordwalde am 3. April des Innenraums verwiesen worden und hatte daraufhin den Unparteiischen beleidigt.



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4    VfB Alstätte 24    64:19 62  
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