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Halen im abenteuerlichen Fall hart bestraft


Von Mario Witthake

(18.11.14) In einem Fall, der in seiner ganzen Komplexität absolut abenteuerlich ist und für gehörigen Gesprächsstoff in der Fußball-Szene sorgt, hat die Kreisspruchkammer des Kreises Tecklenburg am vergangenen Mittwoch ein hartes Urteil gegen den SC Halen gefällt. Dieses Urteil bestraft den ganzen Verein für individuell fahrlässiges Verhalten, wirft in der Entstehung jedoch Fragen auf und kein gutes Licht auf eine Instanz, die über das Verhalten von Menschen richtet, die sich im Breitensport bewegen.

Es beginnt mit einem Spiel in der C-Jugend, das der SC Halen gegen Arminia Ibbenbüren III in der letzten Saison am 5. April dieses Jahres bestritten hat. Die beiden Halener Jugendtrainer, die parallel für die B-Jugend der Sportfreunde Lotte tätig waren, stellten eine Achter-Mannschaft zusammen und sollen einen Spieler eingesetzt haben, der nicht spielberechtigt, weil zu alt für diesen Jahrgang gewesen sein soll. Bis heute bestreiten Verantwortliche des SC Halen, dass der betreffende Spieler eingesetzt wurde. "Das ist nicht bewiesen worden", sagt Halens 1. Vorsitzender Gerd Sies. Das Passbild des Spielers, das letztlich der Verein Sportfreunde Lotte der Kreisjugendspruchkammer (KJSK) hat zukommen lassen und Zeugenaussagen von Spielern und Trainern Arminia Ibbenbürens, die den Spieler anhand seiner Schuhe erkannt haben wollen, belasten den SC Halen jedoch.

Hier ist dem Verein SC Halen, sollten die Trainer tatsächlich den betreffenden Spieler eingesetzt haben, ein Vorwurf zu machen. Wenn sich die beteiligten Personen einsichtig gezeigt hätten, wäre der Verein in der ganzen Sache glimpflich davon gekommen. Doch am Ende bleiben eine Geldstrafe, die sich in Summe aller Kosten im vierstelligen Bereich bewegt, eine zweijährige Sperre gegen die beiden Jugendtrainer, Punktabzüge zu Ungunsten der zweiten und dritten Seniorenmannschaft in der laufenden Meisterschaft sowie ein erheblicher Imageschaden des Gesamtvereins und insbesondere der Fußballabteilung.

"Willkür wie im Mittelalter"

Obmann Michael Stadie hat inzwischen seine Konsequenzen gezogen, sein Amt niedergelegt und darüber hinaus seine B-Trainerlizenz nach Kaiserau zurückgeschickt. "Ich bin nicht bereit, in diesem Verband noch irgendetwas zu tun." Seine Kritik richtet sich auch an die Kreisspruchkammer. Von "reiner Willkür nach Gutsherrenart im Mittelalter" spricht Stadie.

Die Begründung der KJSK zur zweijährigen Sperre der beiden Jugendtrainer ist auf dem ersten Blick nachvollziehbar: "Durch ihr Verhalten bei dem Spiel haben die Beschuldigten [...] massiv gegen ihre Verantwortung als Trainer verstoßen und dadurch dem Gedanken der sportlichen Fairness [...] zuwidergehandelt." Weiter heißt es: "Dieses Verhalten haben sie im Laufe des vorliegenden Verfahrens nicht korrigiert, sondern fortgesetzt, indem sie es − abgesehen vom ersten Termin − nicht einmal für nötig befunden haben, zu den Sitzungen der Kreisjugendspruchkammer zu erscheinen. Ein derartiges, den Sportsgeist mit Füßen tretendes Verhalten war nach Überzeugung der Kammer nur mit den verhängten Strafen angemessen zu ahnden."

"Stasi-Methoden"

Doch wie es zu dem Urteil kam, steht auf einem anderen Blatt Papier. "Das sind Stasi-Methoden", sagt Gerd Sies. "Mir ist völlig unklar, wie man einen Jugendtrainer für so einen Vorfall für zwei Jahre sperren kann. Ich dachte wir befinden uns in einem Rechtsstaat, aber da bin ich eines Besseren belehrt worden." Gegen dieses Urteil wollte der SC Halen im Übrigen Einspruch erheben. Dieses Vorhaben ist jedoch wegen eines fehlenden Betrages der entsprechenden Gebühr von - das ist kein Scherz - 8 Euro abgelehnt worden.

Statt einer unter vier Augen zu klärenden Angelegenheit hat sich letztlich eine persönliche Fehde zwischen einzelnen Personen entwickelt, die in dem harten Urteil gemündet ist. "Hier ist ein Exempel statuiert worden", sagt Sies. Während er und Stadie behaupten, vor der zweiten Verhandlung vom stellvertretenden KJSK-Vorsitzenden Norbert Klostermann persönlich vom Hof gejagt worden zu sein, behauptet dieser: "Die Verantwortlichen von Halen haben ständig falsche Behauptungen aufgestellt. Weder die Trainer noch andere Leute im Verein haben dazu beigetragen, konstruktiv zusammen zu arbeiten." Klostermann hat der KJSK vorgessesen und damit den 1. Vorsitzenden vertreten, dessen Frau Schriftführerin beim Verein Arminia Ibbenbüren ist. Dass die KJSK auf gut Deutsch gesagt am längeren Hebel sitzt, wird allein durch diese verwandtschaftlichen Beziehungen ersichtlich.

Ausgerechnet Hopsten

Das Urteil vom 3. Juni, das die zweijährige Sperre rechtskräftig machte, hat ein gehöriges Nachspiel für die Seniorenabteilung des SC Halen. Denn der Klub hat die beiden Trainer in Meisterschaftsspielen der II. und III. Mannschaft eingesetzt. Das mag man im Nachhinein als "dumm" bezeichnen, zeigt in aller Konsequenz jedoch auch die ehrenhafte Haltung des SC Halen, nicht kleinbei geben zu wollen. Dass die beiden Trainer im dfb.net nicht als gesperrt gekennzeichnet wurden und die Sperre erst ans Tageslicht kam, als Halen gegen die vierte Mannschaft von Westfalia Hopsten, den Stammverein von Norbert Klostermann, gewonnen hat, ist eine Anekdote in diesem Sumpf voller Missverständnisse und Kungelei.

Uneinsichtig zeigte sich vor allem Halens Trainer der dritten Mannschaft, Jörg Denter. Der setzte den wissentlich gesperrten Spieler weiterhin ein. Das habe, so die Begründung der KSK unter Vorsitz von Horst Gerseker, letztlich zur Bestätigung der zweijährigen Sperre der Jugendtrainer geführt. Er sagt: "Wenn das Ganze zum Verband gegangen wäre, hätte man die ganze Fußball-Abteilung des SC Halen ausschließen können."

Meisterschaft entschieden

Das Traurige aus sportlicher Sicht an dieser ganzen Angelegenheit ist auch, dass der Meisterschaftskampf in der Kreisliga C3 vorentschieden ist. Der SC Halen II war mit drei Punkten Rückstand ärgster Verfolger des VfL Ladbergen II. Wegen des Punktabzugs hat der VfL Ladbergen II nun 14 Punkte Vorsprung vor der Reserve von TGK Tecklenburg. "Die haben bei der Kreissspruchkammer den Meister gekürt", sagt Sies. Damit hat er wohl leider Recht.



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