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Das Borussen-Urteil ist da

Von Fabian Renger

(UPDATE/02.12.20) Am 11. Oktober hätte die IG Bönen Borussia Münster zum Punktspiel der Landesliga 4 empfangen sollen. Dies wäre nicht möglich gewesen. Der politische Kreis Unna, Bönen ist Teil des Kreises, hatte per Allgemeinverfügung (gültig ab dem 11.10., 0 Uhr) jegliche Kontaktsportarten verboten. Die IG Bönen hatte eine kreative Idee: In der naheliegenden Stadt Hamm auf dem Platz von Westfalia Rhynern hätte gespielt werden sollen. Schließlich wäre in Hamm eine Austragung des Spiels rechtlich erlaubt gewesen. Staffelleiter Gerhard Rühlow willigte ein. Doch dies machten die Borussen nicht mit.

Sie verzichteten aufs Spiel, traten nicht an. Das Spiel wurde somit mit 2:0 pro Bönen gewertet. Nichtantritt eben. Wenige Tage später wurden auch Auswärtsspiele von Teams des politischen Kreises Unna seitens der Politik untersagt. Diese neue Allgemeinverfügung trat zum 15. Oktober in Kraft. Dies nahmen die Borussen zum Anlass, um gegen die Spielwertung vorzugehen. Und zwar durch alle Instanzen, wie Borussias Sportlicher Leiter Bernd Rathmann damals uns gegenüber betonte. So viel ist und war bislang bekannt.

Urteil: "Spielwertung wird aufgehoben"

Die Sache landete letztlich beim Verbandssportgericht (VSG). Seit Dienstagabend steht das Urteil fest. Dies teilten die Borussen auf ihrer Webseite mit. Dort heißt es:"In der Sportrechtssache betreffend der Spielwertung des Landesliga Staffel 4-Spiels vom 6. Spieltag zwischen IG Bönen -Fußball und Borussia Münster am 11.10.2020 hat das Verbandssportgericht im schriftlichen Verfahren am 01.12.2020 für Recht erkannt:
1. Die Spielwertung des Meisterschaftsspiels der Landesliga 4 zwischen der IG Bönen-Fußball und der DJK Borussia Münster vom 6. Spieltag wird aufgehoben.
2. Das Meisterschaftsspiel der Landesliga 4 zwischen der IG Bönen-Fußball und der DJK Borussia Münster vom 6. Spieltag ist neu anzusetzen.
"

Auch uns liegt das Urteil samt Begründung inzwischen vor. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) trägt laut dem Gericht die Kosten des Verfahrens. Spannend ist natürlich nun ein Blick in die Begründung.

Die Begründung des VSG

"Nach § 53 WDFV-Spielordnung wird bei Spielverzicht zwar grundsätzlich das Spiel mit 2:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Spielverzicht nicht wirksam ist", stellt das VSG fest. "Ein unwirksamer Spielverzicht liegt dann vor, wenn er nur deshalb erklärt wird, weil ein Spiel zu Unrecht nicht abgesetzt wird. Dies ist hier der Fall. Das in Rede stehende Spiel hätte nach § 47a WDFV-Spielordnung wegen höherer Gewalt abgesagt und verlegt werden müssen. Es ist anerkannt, dass höhere Gewalt insbesondere bei Vorliegen einer Pandemielage angenommen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn behördliche Anordnungen das Spielen in der betroffenen Gemeinde untersagen."

Höhere Gewalt also. Eine geplante Verlegung des Spiels in eine andere Gemeinde sei laut Gerichtsauffassung als "eine klare Umgehung der staatlichen Infektionsschutzregeln" zu betrachten. Zumal sei anzunehmen, dass die Infektionszahlen in Hamm zu dem Zeitpunkt nicht niedriger gewesen seien. "Würde der Verband ein solches Verhalten, nämlich die Umgehung von Infektionsmaßnahmen, tolerieren, wäre dies langfristig mit nicht erwünschten Folgen verbunden. Denn im allseitigen Interesse liegt es, dass die Infektionszahlen in der aktuellen Corona-Pandemie so niedrig wie möglich gehalten werden", urteilt das Gericht. 

Weiter heißt es: "Eine Verlegung in Gemeinden, die ebenfalls hohe Infektionszahlen aufweisen, aber den Spielbetrieb politisch noch nicht untersagt haben, konterkariert den Infektionsschutz. Hinzu kommt hier sogar noch, dass auch der Fußballkreis Unna/Hamm jeden Spielbetrieb auf Kreisebene untersagt hatte."

Das Ergebnis decke sich außerdem auch mit dem sportrechtlich anerkannten Fair-Play-Grundsatz. "Spielen sollen nur in absoluten Ausnahmefällen am grünen Tisch entschieden werden", schreibt das Gericht. 

Das sagt die IG Bönen

Die IG Bönen hatte ihrerseits in einem Schreiben an das VSG - das uns vorliegt - Ende November nochmals bekräftigt, dass eindeutig keine Umgehung der Corona-Schutzvorschriften vorgelegen hätte. "Dass eine Mannschaft in besonderen Situationen auch mal auf einen anderen Platz ein Heimspiel austrägt, ist sogar in den Durchführungsbestimmungen festgelegt (VIII. Ziffer 7)", hieß es vom Verein. In enger Absprache mit Staffelleiter Gerhard Rühlow habe man damals versucht, kurzfristig einen Ausweichplatz zu organisieren, um die Zahl der ausstehenden Nachholspiele nicht noch zu vergrößern. Effektiv stand die Truppe bislang nämlich erst dreimal über 90 Minuten auf dem Platz.

Unterzeichner der IG-Stellungnahme war deren Sportlicher Leiter Hüseyin Kücük. Ihn erreichen wir am Mittwochnachmittag. "Für uns ist das - ehrlich gesagt - nicht verständlich", stellt er klar. Was ihn wurmt, ist ein Blick in die Oberliga. "In Hamm wurde ja auch gespielt an dem Tag. Gütersloh ist ohne Ausrede angereist. Und ohne Probleme wieder abgereist. Rhynern ist beispielsweise zum Auswärtsspiel nach Haltern gereist. Auch da gab es keine Probleme." Er bedauert zudem, dass man sich mit den Borussen seinerzeit auch auf keinen Heimrechttausch hat einigen können. Aber für die IG ist die Angelegenheit nun wohl vom Tisch. "Wir nehmen das jetzt so mit. Dann spielen wir 2021 zweimal gegen die und holen da sechs Punkte raus", sagt Kücük. Er glaube nicht, dass eine Berufung - die IG hätte zehn Tage Zeit dafür - zum Erfolg führen könnte. 

Das sagt Borussia Münster

Borussia Münsters Sportlicher Leiter Bernd Rathmann ist froh über das Urteil. "So wichtig kann der Sport nicht sein, dass man in dieser Situation jeden Weg sucht, um zu spielen", stellt er fest. "Ich finde - unabhängig von unserer Beteiligung - gut, dass so entschieden wurde." Ob es sportlich die richtige Entscheidung war? Abwarten. Wer weiß, wie das Duell auf dem grünen Rasen ausgeht. "Das ist ja jetzt kein Sieg", meint Rathmann daher, der sich über den immensen Zuspruch freut, den der Club im Nachgang seines Nichtantritts seinerzeit bekommen hatte.

Das sagt Staffelleiter Rühlow

Am Mittwochmittag steht bei fussball.de allerdings weiterhin eine 2:0-Wertung pro Bönen. "Ich werde das Spiel neu ansetzen, sobald das Urteil rechtskräftig ist", erklärt Rühlow auf Anfrage hierzu.

Den Fall zum Nachlesen: HIER entlang
Den Text zur Beschwerde: HIER entlang
Das Update: HIER entlang

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Pl. MannschaftSp. TorePkt.
1    SV Mauritz 06 25    108:22 68  
2    Germ. Hauenhorst 25    79:25 66  
3    SG Sendenhorst 25    74:21 65  
4    VfL Billerbeck 25    70:23 62  
5    VfB Alstätte 25    65:21 62  

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