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Querpass

Die Jugend zieht mit


Von Christian Lehmann

(13.05.20) Erwartungsgemäß hat auch der Jugendausschuss im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) den Weg freigemacht für einen Abbruch der laufenden Saison. Bezogen auf die Wertung der Spielzeit 2019/20 soll sich auch der Nachwuchs der Empfehlung des Verbands-Fußball-Ausschusses anschließen. Da es vor allem in den Kreisen mitunter andere Wettbewerbsformen gibt, ist Flexibilität gefragt.

"Am Dienstag haben wir die Beschlussvorlage für den Saisonabschluss 2019/2020 an die Delegierten des außerordentlichen Verbandsjugendtages verschickt", wird Harald Ollech, Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschusses, in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. Holger Bellinghoff, FLVW-Vizepräsident Jugend, ergänzte: Wir sind dem eindeutigen Votum der FLVW-Vereine dankbar, denn dies war ein klarer Auftrag für den Verbands-Jugend-Ausschuss und die 29 Kreis-Jugend-Ausschüsse. Bei der Umsetzung streben wir einen möglichst großen Einklang mit dem Seniorenfußball an. Dennoch haben wir im Kinder- und Jugendspielbetrieb altersspezifische Besonderheiten und unterschiedliche Spielsysteme zu berücksichtigen."

Einigen Teams aus dem Heimspiel-Land winkt damit der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse. Die U19 des FC Eintracht Rheine würde beispielsweise in die Westfalenliga zurückkehren, die Warendorfer SU in die Landesliga aufsteigen.

"Der vorzeitige Saisonabschluss 2019/2020 liegt nun in einer Beschlussvorlage dem außerordentlichen Verbandsjugendtag im Umlaufverfahren vor", stellt Thomas Harder, Koordinator Rechtsfragen im Verbands-Jugend-Ausschuss heraus, dass erst mit Auszählung der Abstimmung Rechtswirksamkeit besteht. "Gerade in der jetzige Zeit ist aber ein gesunder Optimismus wichtig", so Harder. Mit Verkündung des Abstimmungsergebnisses am 9. Juni erhofft sich der Verband Planungssicherheit für die bevorstehende Saison 2020/21. 

 

Folgende Grundsätze sind in der Beschlussvorlage enthalten:

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der strikten Umsetzung behördlicher Anordnungen ist eine ordnungsgemäße Austragung aller offenen Meisterschaftsspiele und ggfls. erforderlicher Entscheidungsspiele 2019/2020 nicht mehr umsetzbar. Der Schutz der Gesundheit aller Aktiven, der Trainer/innen, Betreuer/innen und auch der Eltern sowie Zuschauer hat höchste Priorität. Die Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes orientiert sich zudem bei der Terminierung allgemein und eines Saisonabschlusses grundsätzlich an den Sommerferien NRW. Gemäß dem Vereinsvotum soll die Saison 2019/2020 abgebrochen und gewertet werden.

Im Falle des Saisonabbruchs werden in der Saison 2019/2020 in den Jugendspielklassen keine sportlichen Absteiger ermittelt. Mannschaften, die zum Zeitpunkt der Einstellung des Spielbetriebes am 13.03.2020 bereits zurückgezogen wurden, sind und bleiben aber Absteiger.

Was für die Abstiegsregelung simpel ist, gilt jedoch nicht für die Aufstiegsregelungen. Hier sind zusätzliche Besonderheiten in den Spielsystemen und der Spielklassenstruktur zu beachten:

Bei den A- und B-Junioren ist der Aufstieg aus der Westfalenliga zur Bundesliga von der Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) abhängig. Hier liegen dem außerordentlichen Bundesjugendtag und Bundestag Entscheidungsvorlagen für den 21. bzw. 25. Mai 2020 vor.

Für den Aufstieg der C-Junioren bzw. der B-Juniorinnen in die Regionalliga steht der Verbands-Jugend-Ausschuss im Austausch mit dem Westdeutschen Fußball-Verband (WDFV).

Auch in den vorgenannten Spielklassen strebt der FLVW ein Aufstiegsrecht an.

Für die Ermittlung von Aufsteigern findet grundsätzlich die Quotientenberechnung Anwendung:

(1) Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

(2) Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

Welche Spiele in die Berechnung mit einfließen, ist anhängig vom jeweiligen Spielsystem:

Insbesondere ist zwischen „klassischem“ Auf- und Abstieg mit Hin- und Rückrunde und „zweigeteilter“ Saison mit z. B. Qualifikationsrunden/Findungsrunden und einer Meisterrunde zu unterscheiden.

Bei der klassischen Spielrunde werden alle ausgetragenen und in der aktuellen Wertung (13.03.2020) befindlichen Spiele in die Berechnung einbezogen. Innerhalb der überkreislichen Spielklassen gibt es für die „Quotienten-Herbstmeister“ eine Härtefallregelung. Ausgenommen hiervon ist der mögliche Aufstieg in Spielklassen den DFB bzw. WDFV.

Auf Kreisebene werden bei einer zweigeteilten Saison grundsätzlich die Spiele der Qualifikationsrunde staffelübergreifend gewertet. „Eine Vermischung von Qualifikationsrunden und Meisterrunden ist im Regelfall nicht zielführend, da oftmals Mannschaften der Meisterrunden noch gar kein Spiel dieser Runde ausgetragen haben“, erläutert Ollech den Sonderfall und ergänzt: „Ziel war auch hier eine möglichst einheitliche Regelung für alle FLVW-Kreise“.

„Die Aufstiegsrunden zu den A-, B, C- und D-Junioren sowie B-Juniorinnen-Bezirksligen entfallen 2019/2020 und jeder Kreis kann einen Direktaufsteiger melden“ erläutert Stefan Korweslühr, Koordinator Spielbetrieb im Verbands-Jugend-Ausschuss, die Grundausrichtung. Bei den B-Juniorinnen gilt auf Grund des kreisübergreifenden Spielbetriebes das Aufstiegsrecht für die jeweilige Staffel. Die Ermittlung der Aufsteiger erfolgt durch die Quotientenberechnung und unter Berücksichtigung des Spielsystems durch den jeweiligen Kreis-Jugend-Ausschuss. „Gerade aufgrund der unterschiedlichen Spielsysteme ist eine zusätzliche Härtefallregelung für ‚Herbstmeister‘ und den Aufstieg in die Bezirksligen nicht möglich“, macht Stefan Korweslühr deutlich, dass der direkte Aufstieg bereits eine absolute Ausnahmeregelung im Jugendspielbetrieb darstellt.

Beim Spielbetrieb bis E-Junioren und bis C-Juniorinnen gibt es im Regelfall keine Auf- und Abstiegsregelung. Daher wird den KJA empfohlen, eine Neuplanung der Saison 2020/2021 auf Grundlage bisheriger Praxis vorzunehmen.

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