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Heckmeck um die 30 Personen-Regel


Von Christian Lehmann

(24.07.20) Es gibt weiterhin große Verwirrung um die so genannte 30 Personen-Regel und die Frage, wie viele Spieler/innen bei Testspielen eingesetzt werden dürfen. In einem mittlerweile von der Verbands-Website genommenen Mitteilung hatte FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders zu Wochenbeginn noch betont, eine Mannschaft könne beliebig viele Spielerinnen und Spieler einsetzen. Dieser Darstellung hatte der Landessportbund Öffnet externen Link in neuem Fenstergegenüber den Ruhr Nachrichten widersprochen. Nun gibt es ein Statement der Politik, das an sich auch nicht unbedingt für viel mehr Klarheit sorgt. Der FLVW hat es nun an seine Vereine verschickt. Demnach muss der Verband offenbar zurückrudern - oder doch nicht?

 

Hier die Mitteilung des FLVW im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter,

die Wechselbestimmungen bei Freundschafts- und Testspielen bleiben beherrschendes Thema in der Vorbereitungszeit auf die kommende Saison. Keine Frage: Vor allem für Sie und Ihre Vereine, die durch die unterschiedlichen Interpretationen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verunsichert werden, war die Situation ausgesprochen unbefriedigend. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung, über die wir Sie hiermit umgehend informieren:

Die Abteilung Sport in der Staatskanzlei hat sich aktuell noch einmal mit dem NRW Gesundheitsministerium abgesprochen. Die 30-Personengrenze der Coronaschutzverordnung wird laut Staatssekretärin Milz folgendermaßen ausgelegt: „Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die - wie beim normalen Sport - die 1,5 Meter Abstand einhalten, also alle Trainer und Ersatzspieler und Schiedsrichter - selbst wenn beim Schiedsrichter ein minimales Kontaktrisiko besteht. Das besteht bei normalen Sportgruppen z. B. beim Joggen auch. Die nicht in die 30er Gruppe zu zählenden Personen müssen den Abstand von 1,5 Metern einhalten."

Auch weiterhin unerlässlich ist die Abstimmung mit der jeweiligen Kommune und Gesundheitsbehörde vor Ort sowie ein Hygienekonzept und die Datenerfassung zur Rückverfolgung der beteiligten Personen und Zuschauer.

 

Nun gut. Das liest sich zumindest auf den ersten Blick so, als dürfe nicht beliebig häufig gewechselt werden. Immerhin wissen wir schon mal, dass der Schiri raus ist aus der Nummer. Alles weitere kann man streng genommen auch so oder so interpretieren. Die Kollegen von Öffnet externen Link in neuem FensterFupa titeln am heutigen Freitagnachmittag jedenfalls, die Anzahl der Wechsel sei somit nicht mehr beschränkt. Das Nachrichtenportal Öffnet externen Link in neuem Fenster"24vest" sieht die Aussagen komplett anders. Hier hat sich Staatssekretärin Milz allerdings offenbar auch etwas genauer geäußert. Sie wird wie folgt zitiert: 

"Sinn und Zweck der Coronaschutzverordnung ist die Vermeidung von Kontakten in einem gewissen Zeitraum. Von Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird deshalb empfohlen, dass eine Person an einem Kalendertag in Verbindung mit der Sportausübung nicht mit mehr als 29 anderen Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschreitet (vgl. § 9 Abs. 2). Dies muss auch bei Auswechselspielerinnen und -spielern sowie Schiedsrichtern etc. berücksichtigt werden, unter Einbeziehung möglicher Aufenthalte z. B. in Funktionsräumen."

Fazit: Nichts genaues weiß man nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt entweder nicht mehr als 15 Spieler pro Team ein oder wendet sich im Vorfeld rechtzeitig an das zuständige Ordnungsamt. 

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