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Querpass

Grafik: Land NRW

Das Land und der LSB klären auf


Von Fabian Renger

(16.05.21) Was gilt denn nun bei mir im Ort? Zugegeben: Es fällt nicht leicht, beim Corona-Regel-Wust durchzusteigen. Und wer mindestens einmal eine Öffnet externen Link in neuem FensterCoronaschutzverordnung des Landes NRW gelesen hat, weiß, was wir meinen.  Seit Samstag, 15. Mai, hat eine neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen Bestand. Mit einigen Neuerungen. Wir berichteten bereits am Mittwoch drüber. Und das Land klärt nun auf seiner schönen Öffnet externen Link in neuem FensterFAQ-Seite auf.

Zunächst einmal kurz zu den Begrifflichkeiten. Stabil gelten die 7-Tages-Inizidenzen erst, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem jeweiligen Schwellenwert liegen. Dann könnte z.B. die Bundes-Notbremse ab dem übernächsten Tag fallen, dann könnten später z.B. bei Inzidenzen unter 50 weitergehende Lockerungen ab dem übernächsten Tag in Kraft treten. Maßgeblich für Lockerungen/Verschärfungen sind stets die Werte im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt.

So viel zur Corona-Kunde. Jetzt zu den Fakten. Ein Blick auf die FAQ des Landes lohnt eigentlich meistens. Auch diesmal. Wir zitieren das Land.

Was gilt bei einer Inzidenz über 100 für Sport?
Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig [auch nur kontaktlos, d. Red.]; sie können von Anleitungspersonen [bis zu 2, beide benötigen negativen Test, d. Red.] begleitet werden.


Was gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 für den Sport? [falls die Inzidenz vorher über 100 lag, gelten die Regeln erst bei einer stabilen Inzidenz unter 100]
- Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist nun wieder mit bis zu 20 Personen zulässig. [demnach eigentlich auch ein kontaktfreies Seniorenfußballtraining, das Land ließ eine Anfrage von uns vom Mittwoch bislang noch unbeantwortet, d. Red.]
- Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen ist wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zulässig.
- Bei Sportveranstaltungen sind nun Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis auf Sitzplätzen wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, ein Sitzplan ist erforderlich).  [außer in länderübergreifenden Profiligen, die Regionalliga West zählt unserer Ansicht nach nicht als länderübergreifende Profiliga, ob das Land das auch so sieht und die Preußen auf Zuschauer hoffen dürfen, schrieb es uns noch nicht, d. Red.]

Was gilt bei einer stabilen Inzidenz unter 50? [falls die Inzidenz vorher über 50 lag, gelten die Regeln erst bei einer stabilen Inzidenz unter 50]

- Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.
- Der Sport in der Halle sowie der Betrieb von Fitnessstudios ist erlaubt. Voraussetzung sind die Vorlage eines negativen Tests sowie die Kontaktrückverfolgung. Kontaktsport innen ist allerdings nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässig.
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (Sitzplätze, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 500 Personen)
- Zuschauer in Innenräumen sind nur mit negativem Testergebnis erlaubt (Sitzplätze, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen).

Wem das zu viele Buchstaben sind: Macht nichts. Der Landessportbund NRW (LSB) hat Öffnet externen Link in neuem Fensterzwei übersichtliche Grafiken erstellt, die eigentlich alle Fragen beantworten. (s. unten)

"In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund", bemerkt der LSB.

7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100

Grafik: LSB NRW

7-Tage-Inzidenz unter 50

Grafik: LSB NRW

7-Tage-Inzidenz über100 = Bundes-Notbremse

Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Für den Sport heißt das:

Tagsüber ist Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sich ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen. Ansonsten zählen geimpfte und genesene Personen bei der Berechnung von Höchstgrenzen nicht mit.

Nach fünf Werktagen in Folge, an dem die 100 unterschritten wird, enden die Notbrems-Beschränkungen ab dem übernächsten Tag.



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4    VfB Alstätte 24    64:19 62  
5    FC Nordwalde 23    72:22 58  

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