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NRW lockert langsam


Von Fabian Renger

(12.05.21) Tadaaaa, die neue Coronaschutzverordnung ist da! Ab dem kommenden Samstag, 15. Mai, gelten in NRW neue Regeln. Also dort, wo die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt und damit nicht die Regeln der Bundes-Notbremse gelten, kommt es zu leichten Lockerungen. Am späten Mittwochnachmittag Öffnet externen Link in neuem Fensterveröffentlichte das Bundesland die Regeln.

Corona-Inzidenz 50 - 100 - das ist im Sport in NRW ab dem 15. Mai (jeweils unter freiem Himmel!) erlaubt:
1. Sport im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen
2. Die Ausbildung im Einzelunterricht
3. Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen (z.B. Fußballjugendtraining)

So weit, so normal, so bekannt. Unter §9 gibt's nun aber einen neuen Punkt. 

Denn ab dem 15. Mai ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel auch erlaubt: "[...] die Ausübung von kontaktfreiem Sport einschließlich der Ausbildung mit bis zu 20 Personen.

Wenn wir das richtig verstehen, könnte demnach in U100-Inzidenz-Gebieten auch das kontaktfreie Training einer Fußballsenioren-Mannschaft in 20er-Gruppen wieder erlaubt sein. Eine entsprechende Anfrage von uns beim Land läuft. Wir werden diesen Text anschließend aktualisieren.

Auch neu und nicht unspannend ist folgender Punkt. In länderübergreifenden Profiligen sind Zuschauer bei Spielen weiterhin nicht zugelassen. Aber "der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen unter freiem Himmel ist bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität zulässig, höchstens aber 500 Personen, mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest. [...[ Zulässig sind nur Sitzplätze, die besondere Rückverfolgbarkeit [...] ist sicherzustellen."

Wir sind keine Juristen - auch hier läuft eine Anfrage beim Land - und wollen uns mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber die Regionalliga West ist ja eigentlich keine länderübergreifende Profiliga, oder? Vielleicht ja doch noch ein allerletzter Hoffnungsschimmer für die Preußen fürs nächste und letzte Heimspiel gegen RW Oberhausen - wer weiß...

Weiter gescrollt durch die Verordnungs-PDF. Jetzt wird's spannend.

"Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 [...], so sind abweichend von den vorstehenden Regelungen zulässig..." AHA! Stabil unter 50? Was heißt stabil? Ganz einfach. An fünf aneinander folgenden Werktagen muss die Inzidenzwert unter 50 liegen. Und dann kommt wirklich Großes auf uns zu, Freunde!

Also: Bei einer Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wäre ab dem übernächsten Tag Folgendes erlaubt:
1. die Ausübung von Kontaktsport (z.B. Fußball) und kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung (!!!!!!!!!!!!!!!)
2. die Ausübung von Kontaktsport in Innenräumen (z.B. Handball) unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest  und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
3. die Ausübung von kontaktfreiem Sport in Innenräumen (z.B. Einzeltanz) mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit
4. der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportanlagen unter freiem Himmel weiterhin nur auf Sitzplätzen, mit bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens 500 Personen, mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit, jedoch ohne das Erfordernis eines Testnachweises,
5. der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Innen-Sportanlagen nur auf Sitzplätzen, mit bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens 250 Personen, mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit sowie mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest.

Übrigens: Der Test darf jeweils höchstens 48 Stunden vorher gemacht worden sein. 

Zur Einordnung, so sahen die Inzidenzen im Heimspiel-Land am heutigen Mittwoch, 12. Mai, laut RKI aus:
Münster: 51,7
Kreis Coesfeld: 54,9
Kreis Warendorf: 87,8
Kreis Borken: 90,2
Kreis Steinfurt: 119,8

Zur Erinnerung: Bundes-Notbremse

Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Für den Sport heißt das:

Tagsüber ist Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn sich ausschließlich geimpfte und genesene Personen treffen. Ansonsten zählen geimpfte und genesene Personen bei der Berechnung von Höchstgrenzen nicht mit.

Nach fünf Werktagen in Folge, an dem die 100 unterschritten wird, enden die Notbrems-Beschränkungen ab dem übernächsten Tag.



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Kreisliga A Münsterland

Pl. MannschaftSp. TorePkt.
1    SV Mauritz 06 25    108:22 68  
2    Germ. Hauenhorst 25    79:25 66  
3    SG Sendenhorst 25    74:21 65  
4    VfL Billerbeck 25    70:23 62  
5    VfB Alstätte 25    65:21 62  

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