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Querpass

Ein einziges, großes HÄ?!?!?!


Von Fabian Renger 

(22.02.21) Groß war die Freude am Freitag. Denn die neue, ab Öffnet externen Link in neuem Fensterheute (22. Februar) gültige Coronaschutzverordnung bietet leichte Lockerungen für uns Sportler. So dürfen wir uns ab heute allein, zu zweit oder mit den Personen unseres eigenen Hausstandes wieder auf den hiesigen Sportplätzen unter freiem Himmel tummeln, auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht ist wieder erlaubt. Das ist schonmal ein Fortschritt, zuletzt waren die Sportanlagen ja für uns Hobbysportler noch komplett tabu.

Abstand - ja oder nein?

Doch es gibt mindestens einen Haken an dieser ganzen Geschichte. Der erste: Was ist denn jetzt mit dem Abstand? "Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten", heißt es wortwörtlich in der Verordnung. HÄ?!?! Klingt nicht wirklich eindeutig.

Beispiel: Gerd Müller und Fritz Meier haben sich zum Sporttreiben auf der Sportanlage des SV Wolkenkuckucksheim verabredet. Auch Meike Schmidt und Hannah Lenz haben das vor. Was genau müssen sie jetzt beachten? Müssen Müller/Meier und Schmidt/Lenz jeweils untereinander die fünf Meter einhalten? Oder dürfen sie unter sich jeweils den Mindestabstand brechen und müssen jeweils "nur" zum anderen Sport-Paar den Abstand von fünf Metern einhalten?

In diversen Artikeln im Netz sind mehrere Auslegungen zu finden. Die sonst sehr aussagekräftigen Öffnet externen Link in neuem FensterFAQ des Landes helfen beim Verständnis auch nicht wirklich zu 100 Prozent weiter. Der Landessportbund NRW (LSB) Öffnet externen Link in neuem Fensterhat sich indes für eine klare Interpretation entschieden

LSB: Zu zweit ohne Abstand ist in Ordnung

"Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben", heißt es hier. Ohne Abstand. Sprich: Müller/Meier könnten ganz normal auf einem Fußballplatz bolzen mit Grätschen und allem drum und dran. Nur müssten sie dabei fünf Meter Abstand vom Feld von Schmidt/Lenz halten. So sagt es der LSB. Neben z.B. Tennis oder Golf ist nach Ansicht des LSB "Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu Zweit mit einem*r festen Partner*in" erlaubt. Übrigens auch Kampfsport zu zweit mit einem festen Partner. Ausdrücklich nicht erlaubt wäre laut LSB-Lesart übrigens "Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport".

Aber nun: Der LSB kann das gerne so sehen. Gesetzgebend ist er nicht. Für die Auslegung der Verordnungen sind die Kommunen zuständig. Im Kreis Steinfurt ist, wie zu hören ist, noch gar nicht klar, wie die Abstandsfrage überhaupt letztendlich zu verstehen ist. Da müssten sich Müller/Meier und Schmidt/Lenz noch in Geduld üben, vielleicht sogar weiterhin untereinander die fünf Meter einhalten.

Update am 23.2.: Inzwischen beantwortete uns das Ministerium diese Frage. (s. unten)

Sportamt Münster: Sogar Kampftraining wäre möglich

Das Sportamt Münster verschickte derweil am Montagnachmittag seine Interpretation an die Vereine. Man fährt auf der LSB-Linie. 

Erlaubt ist in Münster: Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand), Lauftraining allein oder zu zweit mit festem/fester Partner/-in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem festen Partner/-in, Kampfsporttraining mit einem festen Partner/-in, Golf zu zweit.

Nicht erlaubt ist in Münster: Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner/-innen.)

Nun wurde manch Fußballmannschaft in unserem Verbreitungsgebiet bereits durchaus kreativ und wollte das Spielfeld in mehrere Felder einteilen und damit sagen: Wir berühren uns nicht. Wir halten die Abstände ein. Alles im Lot. Das Sportamt Münster weist auf diesen Punkt ausdrücklich hin: "Die Aufteilung z.B. einer Fußballmannschaft in mehrere Zweiergruppen, die zeitgleich unter Anleitung trainieren, ist nicht zulässig. Dies fiele unter den Freizeitsportbetrieb, der weiterhin nicht zulässig ist."

Sprich: Zu zweit Bolzen ist in Münster theoretisch wieder drin. Torwarttraining wäre auch möglich - ist ja eine Art Einzelausbildung. Oder das Sondertraining für den hochbegabten Möchtegern-Mini-Messi beispielsweise. Aber oben angesprochene Ideen sind Gruppentraining, man hätte - auch wenn Kabinen etc. weiter zu bleiben müssen - weiterhin das Bierchen-danach-Problem bei der An- und Abreise. Solche Gruppentreffs wären in Zeiten von Mutanten und Co wohl tatsächlich eh nicht im Sinne des Erfinders...

FLVW warnt vor "kreativer Auslegung" - Krevert rät zur Vernunft

Wie sollte ein Club mit diesen Regeln denn nun umgehen? "Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) weist seine Vereine in diesem Fall explizit darauf hin, dass die Öffnung für den Freizeitsport nicht zu einer kreativen Auslegung für den Vereins- und Mannschaftssport führen dürfen", Öffnet externen Link in neuem Fensterheißt es auf der FLVW-Webseite zu diesem Thema. "Diszipliniertes und verantwortungsbewusstes Handeln ist weiterhin oberstes Gebot."

Auch Norbert Krevert, Kreisvorsitzender des Fußballkreises Münster, sieht's auf eine Anfrage von uns ähnlich: "Ich kann nur dringend dazu raten, nicht eigenmächtig wieder auf die Sportplätze zu gehen. Es empfiehlt sich, sehr sensibel mit diesem Thema umzugehen und Vernunft walten zu lassen. Die Verantwortlichen tun derzeit alles, um so bald wie möglich wieder Fußball zu ermöglichen. Wenn wir jetzt aber zu viel treiben und jede Regelung zu unseren Gunsten auszulegen, dann könnte den Bemühungen ganz schnell wieder ein Riegel vorgeschoben werden." Er selbst sei für eine baldige Öffnung der Sportanlagen, aber es müssten Regeln befolgt werden.

UPDATE (23.2.) - Antwort aus Düsseldorf

Wir hatten am Wochenende dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Mail geschickt. Und gefragt, wie wir die Verordnung interpretieren dürfen. Am Dienstagmorgen bekamen wir eine Antwort auf unsere Fragen.

1. Dürften sich zwei Spieler den Ball unter Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Metern auf einem Sportplatz zuspielen?
Das Ministerium schreibt: "Zwei Personen oder Personen aus einem Hausstand dürfen als feste Gruppe zusammen Sport machen und sich auch ohne Abstand Bälle zupassen."

2. Müssten es jeweils die selben Spielpartner sein? (dies ist beispielsweise beim LSB zu lesen) Oder könnten die Partner unterschiedlich sein? 
Die Antwort des Ministeriums: "Es darf keine unterschiedlichen Partner geben, wenn nicht alle zum gleichen Hausstand gehören. Zusammen Sport machen darf nur die feste Gruppe. Ansonsten ließe sich nicht mehr kontrollieren, wer zusammen zu der privilegierten zulässigen Kleingruppe (eine Person, zwei Personen oder Hausstand) gehört. Infektiologisch kommt es darauf an, die Kontakte strikt auf diese Gruppe zu begrenzen."

3. Wie verhält es sich mit dem Trainer?
Der Sprecher sagt: "Einzeltraining ist zulässig. Das bedeutet allerdings nur ein Trainer / eine Trainer und ein Sportler / eine Sportlerin."

Heißt zusammengefasst: Unser Beispiel-Paar Müller/Meier darf jetzt in der selben Besetzung nachmittags auf den Bolzplatz gehen. Immerhin. Sofern die Kommune vor Ort natürlich den Platz auch freigibt.



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2    Germ. Hauenhorst 24    78:25 63  
3    SG Sendenhorst 24    72:20 62  
4    VfB Alstätte 24    64:19 62  
5    FC Nordwalde 23    72:22 58  

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