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Die Testpflicht bleibt


Von Fabian Renger

(04.06.21) Wozu es nicht alles Verordnungen gibt - und was die dann für Namen tragen. Beispielsweise die "Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen." Öffnet externen Link in neuem FensterDieses Schriftstück existiert seit dem vergangenen Mittwoch (2. Juni). Aus dieser geht hervor, dass die seit vergangenem Freitag geltende Coronaschutzverordnung aktualisiert wurde. Öffnet externen Link in neuem FensterAuch diese ist im Netz zu finden. In gelb markiert finden sich die Veränderungen, die ab Samstag (5. Juni) in Kraft treten. Auch im Sport gibt's neue Passagen - das Wichtigste vorab: Die vergangene Woche eingeführte Testpflicht bleibt bestehen.

Im Sportbereich (§ 14) gibt's nämlich bloß zwei Ergänzungen. Zum einen ist nun definiert, was unter kontaktfreiem Sport zu verstehen ist. "Als kontaktfreie Sportarten gelten Sportarten, bei deren Ausübung typischerweise kein Körperkontakt stattfindet, zum Beispiel Golf und Tennis einschließlich Doppel."

Die zweite neue Info bezieht sich auf Inzidenzstufe 1. "Ab dem 1. September 2021 [sind] Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne feste Begrenzung der Zahl der teilnehmenden Personen sowie Zuschauerinnen und Zuschauer jeweils mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygienekonzept [erlaubt]", stand dort bislang geschrieben. Neu ist: "Bei Veranstaltungen außerhalb von Sportanlagen oder von einem ähnlichen abgegrenzten Veranstaltungsgelände entfällt das Erfordernis eines Negativtestnachweises für Zuschauerinnen und Zuschauer." Heißt wohl so viel: Bei Veranstaltungen wie einem Marathon oder Triathlon, die ja normalerweise außerhalb von Sportanlagen stattfinden, brauchen die Zuschauer keinen Negativtest.

Ansonsten blieb und bleibt alles beim Alten.

Sobald die Inzidenz stabil unter 100 liegt, dürfen in allen drei Inzidenzstufen draußen 25er-Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis einschl. 18 Jahren (plus zwei Aufsichtspersonen) Kontaktsport treiben. In Inzidenzstufe 2 (Inzidenz 35,1 - 50) ist zudem 25 negativ getesteten Erwachsenen Kontaktsport draußen erlaubt, ab Inzidenzstufe 1 (Inzidenz höchstens 35) erhöht sich die Gruppengröße auf bis zu 100 negativ Getestete. Die einfache Rückverfolgbarkeit muss weiterhin sichergestellt sein.

Kontaktfreier Sport ist draußen weiter in Inzidenzstufe 3 (Inzidenz 100-50,1) in 25er-Gruppen erlaubt, ab Inzidenzstufe 2 gibt's keinerlei Personenbegrenzug mehr. Jeweils ohne Test und ohne Altersbegrenzung.

Auch beim Kontaktsport drinnen gelten die weiterhin bekannten Regeln: In Inzidenzstufe 2 liegt das Personenlimit bei zwölf Personen, in Inzidenzstufe 1 bei maximal 100 - jeweils ist ein Negativtestnachweis vorzulegen. Altersbegrenzungen gibt's beim Kontaktsport innen übrigens nicht.

Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ Getesteten gleichgestellt. Bei den Personenobergrenzen werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. 

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