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FLVW verständigt sich auf klare Linie in der Causa Unna


Von Fabian Renger

(15.10.20) Spielen sie? Spielen sie nicht? Wo spielen sie? Das Kontaktsportverbot im politischen Kreis Unna hatte in den vergangenen Tagen einige Verwirrung gestiftet. Borussia Münster kann ein Liedchen davon singen, der Werner SC ebenfalls. Nun hat sich der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) in Zusammenarbeit mit der Politik auf eine einheitliche Linie verständigt: Spiele mit Beteiligung von Teams aus dem Kreis Unna sind bis einschließlich dem 25. Oktober komplett untersagt. Ganz gleich, ob es sich dabei um Heim- oder Auswärtsspiele handelt.

Aus dem Heimspiel-Land ist hiervon direkt nun unter anderem GW Nottuln betroffen, das am Wochenende den Lüner SV zuhause empfangen hätte. Jegliche Partien von Mannschaften des Werner SC waren bereits seitens des Clubs am Mittwoch abgesetzt worden, auch alle Truppen der SG Selm haben nun zunächst mindestens zwei Wochen unfreiwillige Fußballpause.

Klarheit herrscht derweil auch für die Gegner der IG Bönen in der Landesliga 4. Deren Spiel bei Westfalia Gemen am kommenden Sonntag fällt ebenso aus wie das Heimspiel gegen den VfL Senden am 25. Oktober. 

Übrigens: An der Wertung des Spiels zwischen der IG Bönen und Borussia Münster (Landesliga 4) ändert sich nichts. Bönen hatte das Spiel am vorigen Sonntag kurzerhand nach Rhynern (Stadt Hamm) verlegen wollen, dort wäre ein Spiel theoretisch und rechtlich (nach damaligem Stand) möglich gewesen. Dem Antrag hatte Landesliga 4-Staffelleiter Gerhard Rühlow stattgegeben, Borussia verzichtete auf das Spiel, die Punkte gingen kampflos an Bönen. Dabei bleibt's, wie uns Rühlow am Donnerstag auf schriftliche Anfrage mitteilt:"Borussia Münster wollte gegen Bönen nicht antreten und hat Spielverzicht beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die neuen Bestimmungen (Unna/FLVW) gelten ab heute. Anderes Beispiel: In der Bezirksliga zog der 1.FC Gievenbeck im Dezember seine 2. Mannschaft zurück in den Kreis. Am 15. März wurde der Spielbetrieb eingestellt; die 2. Mannschaft blieb im Kreis."

Hier die Öffnet externen Link in neuem FensterMitteilung des FLVW im Wortlaut:
"Die aktuelle negative Entwicklung der Coronainfektionen führen zu weiteren Regelungen im Alltag. Neben den Regelungen des Bundes und des Landes NRW sind individuell auch die Anordnungen der jeweils zuständigen Kommune und/oder des Kreises zu beachten.

Der politische Kreis Unna hat mit einer Allgemeinverfügung ab 11.10.2020 Kontaktsport untersagt. Im Dialog zwischen dem FLVW und dem Kreis Unna konnte die Verfügung konkretisiert werden. Die Allgemeinverfügung ab 15.10.2020 beinhaltet für den Kontaktsport folgende Regelung bis einschließlich 25.10.2020:

"In der Kontaktsportart Fußball ist der komplette Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt. Der Trainingsbetrieb ist gestattet, sofern dieser kontaktlos unter Einhaltung der Vorgaben des § 9 Abs. 1 CoronaSchVO stattfindet. In der Kontaktsportart Fußball wird zudem dringend empfohlen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf die Teilnahme am Spiel-, Wettbewerbs- und Trainingsbetrieb außerhalb des Kreises Unna zu verzichten."

Zum politischen Kreis Unna gehören die Städte Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne. Demnach erstreckt sich der Geltungsbereich der Vereine über den FLVW-Kreis Unna/Hamm hinaus (Dortmund, Iserlohn und Münster).

Den Vereinen des politischen Kreises Unna wird die Durchführung von Freundschaftsspielen - unabhängig, ob als Heim- oder Auswärtsspiel - bis einschließlich 25.10.2020 untersagt.

Die spielleitenden Stellen werden aufgefordert, die Pflichtspiele der Vereine des politischen Kreises Unna - unabhängig, ob als Heim- oder Auswärtsspiel - bis einschließlich 25.10.2020 abzusetzen. Dies gilt sowohl für den kreislichen als auch überkreislichen Spielbetrieb und den Futsal-Spielbetrieb.

Der Trainingsbetrieb ist ausschließlich unter Einhaltung der Abstandsregelung (Social-Distance-Training) zulässig. Ein Trainingsbetrieb auf Sportanlagen benachbarter Kreise/Städte ist untersagt.

Sollte die oben genannte Allgemeinverfügung (insbesondere zum Kontaktsport Fußball) nicht über den 25.10.2020 hinaus verlängert werden, sind die Vereine verpflichtet, ab dem 31.10.2020 wieder am Spielbetrieb teilzunehmen.

Ferner hat der politische Kreis Unna in seiner Allgemeinverfügung bis einschließlich 31.10.2020 eine Maskenpflicht angeordnet:

"Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1a CoronaSchVO (sonstige Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Abs. 1 und 2 CoronaSchVO) sowie § 2 Abs. 3 Nr. 3a CoronaSchVO (Zuschauer von Sportveranstaltungen) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz."

Die vorgenannte Regelung bezüglich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung empfehlen wir als wichtigen Beitrag zur Umsetzung auf allen Sportanlagen im Verbandsgebiet des FLVW."

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Pl. MannschaftSp. TorePkt.
1    SV Mauritz 06 24    104:19 65  
2    Germ. Hauenhorst 24    78:25 63  
3    SG Sendenhorst 24    72:20 62  
4    VfB Alstätte 24    64:19 62  
5    FC Nordwalde 23    72:22 58  

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