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Georg Schierholz ist Vorsitzender des Verbands-Sportgerichts. Außerdem gehört der Lippstädter dem WDFV- sowie dem DFB-Sportgericht an. Foto: FLVW

Wenn Justitia zur Brieffreundin wird


Von Christian Lehmann

(14.01.21) "Ich muss vor die Spruchkammer!" Dieser Satz sorgte bei einigen Fußballern, die sich auf dem Platz daneben benommen hatten, in früheren Zeiten für Schweißperlen auf der Stirn. Dem einen oder anderen dürfte das Bild der "Kammer des Schreckens" durch den Kopf gegeistert sein. Wer schon einmal an einer solchen Verhandlung teilgenommen hat, wird allerdings festgestellt haben, dass die Justizorgane des Verbandes eher das Gegenteil darstellen. 

"Es ist nicht so, dass man bei uns einen um die Ohren bekommt. Ich sehe unsere Hauptaufgabe darin, zwischen den beteiligten Spielern, Trainern, Schiedsrichtern oder Vereinen zu vermitteln. Bei uns hat jeder eine faire Chance", sagt Georg Schierholz. Der 65-jährige Jurist steht bereits seit 2007 der Verbandsspruchkammer (heute: Verbandssportgericht) vor und war zuvor schon über sechs Jahre lang Vorsitzender des Fußballkreises Lippstadt. Auf seinem Schreibtisch landen Sportgerichtsangelegenheiten der höchsten Amateurfußball-Ligen (Oberliga Westfalen, Westfalenliga, Landesliga) sowie solche, gegen die auf Bezirksebene Rechtsmittel eingelegt wurden. Eine Sonderzuständigkeit hat die oberste Rechtsinstanz des FLVW zudem bei diskriminierenden oder rassistischen Äußerungen - selbst, wenn sich diese in der Kreisliga ereignet haben. Schierholz ist überdies als Beisitzer in den nächsthöheren Instanzen des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) sowie des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) tätig. 

Zäsur im Jahr 2017

Die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung - kurz "RuVO" - im Jahr 2017 hat nicht nur seine Arbeit verändert. Die Auswirkungen auf die Sportgerichte waren immens. Besonders einschneidend dabei: Einzelrichter-Entscheidungen durch schriftliche Verfahren haben die traditionellen mündlichen Verhandlungen inzwischen weitestgehend abgelöst, nur in Ausnahmefällen, auf Anordnung des Gerichts oder auf Wunsch von Beteiligten finden Anhörungen mit physischer Präsenz - wie früher vor der "Kammer" üblich - statt. Das neue Prozedere gilt als systematischer, schneller, einfacher und kostengünstiger - es soll vor allem den Vereinen entgegenkommen. Aber es gibt auch Kritikpunkte.

Auch wenn diese mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden sind, ist Georg Schierholz ein Verfechter der "alten Schule". Er sagt: "Ich neige dazu, lieber einmal mehr eine mündliche Verhandlung anzusetzen als einmal zu wenig. Auf Kreisebene sieht man sich leider kaum noch. Das finde ich nicht ganz so glücklich." Er weist noch einmal ausdrücklich auf das hin, was viele Vereinsvertreter vielleicht nicht wissen: "Jeder Beteiligte kann eine mündliche Verhandlung verlangen. Dem muss stattgegeben werden!" Generell pflege er auch bei schriftlichen Verfahren die Kommunikation mit den Vereinen und teilt diesen die so genannte "beabsichtigte Entscheidung" im Vorfeld telefonisch mit. 

Staffelleiter mit besonderen Befugnissen

Ein wenig Arbeit nehmen schon seit Längerem die Staffelleiter den Sportgerichten ab. Sie dürfen etwa bei Roten Karten Sperrstrafen von bis zu vier Spielen verhängen. Das ist übrigens nur im hiesigen Landesverband der Fall. Bei der erst vor Kurzem eingeführten Roten Karte gegen Trainer wird jedoch direkt das Sportgericht tätig. Dass das früher übliche Ordnungsgeld für einen Innenraumverweis ersatzlos gestrichen wurde, sieht Schierholz kritisch: "Wenn ein Trainer Rot oder Gelb-Rot sieht, muss das aus unserer Sicht zwangsläufig eine Sperre nach sich ziehen. Wir haben angeregt, dass es dort klarere Verhältnisse geben soll." Die gibt es inzwischen bereits bei einem anderen Thema: Die Spielsperre hat die Wochensperre abgelöst. Wer etwa eine Rote Karte im letzten Spiel des vergangenen Jahres gesehen hat, kann seine Sperre nun nicht mehr in der Winterpause "absitzen".   

Vor allem in den höheren Ligen haben technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Videoaufnahmen die Arbeit der Einzelrichter in den vergangenen drei Jahren erleichtert - in Strafverfahren war dies vorher schon zulässig. Schierholz begrüßt das: "Ich habe den Vereinen immer gesagt: 'Leute, wenn ihr etwas zur Entlastung habt, bringt es!' Für uns ist das doch das Beste, was passieren kann. Zwischen 50 und 100 Verfahren, so schätzt er, stehen jährlich auf der Agenda des Verbandssportgerichts. Als besonders knifflig hat er die Rechtsfragen rund um die Strukturreform 2018 in Erinnerung, als zu klären war, welchem Fußballkreis wie viele Aufstiegsplätze zustehen. "Das war ein juristisch sehr anspruchsvolles Verfahren. Wir haben einige Wogen glätten und Lösungen finden können, die für die Beteiligten tragbar waren."

Nur wenige Verfahren nach Corona-Saisonabbruch

Relativ wenige Verfahren - drei an der Zahl - wurden im Nachgang des Verbandstages im Juni 2020 geführt. Das höchste FLVW-Gremium hatte seinerzeit unter dem Eindruck der Corona-Pandemie den Abbruch der Saison 2019/20 mit Wertung zu Gunsten potenzieller Aufsteiger, aber ohne Absteiger beschlossen. Alle rechtlichen Fragen und Probleme konnten im Nachgang ausgeräumt werden. "Das haben wir damals mündlich gemacht und relativ einvernehmliche Lösungen gefunden", erläutert Schierholz. 

Im Corona-Winter 2021 steht auch für ihn in den Gremien deutlich weniger Arbeit an, mit Ausnahme einiger Schulungen und Rechtstagungen. Schon bald könnte allerdings die nächste Veränderung auf die Sportgerichtsbarkeit zukommen. Der Verband plant nämlich ganz aktuell offenbar, im Sinne weiterer Kostenreduzierung die Kreis- und Kreisjugendsportgerichte zusammenzulegen. Kritische Stimmen hierzu gab es etwa aus den Fußballkreisen Öffnet externen Link in neuem FensterIserlohn und Öffnet externen Link in neuem FensterLüdenscheid

Dem Bezirkssportgericht I steht Ludger Rüschenschmidt vor. Der Ascheberger ist seit 2016 Nachfolger von Alexander Tehler (1. FC Gievenbeck) und wird im nächsten Teil näher vorgestellt.

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