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Querpass

Auswege, Adieu!


Von Fabian Renger

(05.07.20) Die Recht- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) ist zugegebenermaßen jetzt kein pullitzerpreisverdächtiges Leseobjekt. Aber manchmal lohnt es sich, einen Blick rein zu werfen. Der Verband, dem auch unser Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FVLW) untersteht, hat seine RuVO nämlich zum 1. Juli hin etwas verändert. Und da, liebe Freunde, solltet ihr doch mal in Öffnet externen Link in neuem Fensterdiese Datei reinschauen. Denn die Änderung betrifft euch alle. Es geht um das Thema Sperren.

Bisher galt Folgendes, ganz vereinfacht gesagt:
Holt sich ein Kicker die Gelb-Rote Karte ab, ist er automatisch für die nächsten zehn Tage - höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte - weg vom Fenster und zum Zuschauen verdammt. Und zwar ohne, dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Manch ein Flemmer hatte somit Glück im Unglück. Er bekommt die Gelb-Rote, aber am Sonntag drauf ist eh spielfrei oder beispielsweise beginnt die Winterpause. Die Sperre verpuffte so schon oft im Nichts.

Ähnlich verhält es sich übrigens mit der Roten Karte. Diese hatte bisher zunächst eine automatische Sperre von zwei Wochen oder zwei Spielen zur Folge. Die endgültige Sperre legt jeweils der Staffelleiter oder der Einzelrichter fest. Längere Sperren waren und sind im Normalfall aber eher Ausnahmefälle. Auch hier verpuffte manch eine Sperre bereits im Nirvana.

Diese Schlupflöcher hat der WDFV Öffnet externen Link in neuem Fensteraber nun geschlossen und unter "§ 8 Automatische Sperre" geregelt:
Ein Spieler, der die Rote Karte bekommt, ist vorbehaltlich der weiteren Entscheidung des Staffelleiters automatisch für die nächstfolgenden zwei Spiele gesperrt. Kein Wort ist mehr von Wochen oder Tagen. Dasselbe Prinzip wendet der Verband nun auch bei den Gelb-Roten Karten an. Bekommt ein Spieler den Gelb-Roten Karton, ist er nun automatisch für ein Spiel gesperrt. Auch hier ist keine Rede mehr von zehn Tagen. Auswege, Adieu!

Sperren gelten auch weiterhin für alle Mannschaften des Vereins. Und die Sperren greifen auch nur für den jeweiligen Wettbewerb, in dem der Spieler die Karte bekam, und etwaigen ranghöheren Wettbewerben. (Alles nachzulesen in der RuVO unter § 9 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen, Absatz 3)

Bleibt noch die Frage nach der fünften Gelben Karte:
Auch hier galt bislang die 10-Tage-Sperre, analog zur bisherigen Regel der Gelb-Roten Karte. Dazu schreibt der WDFV in seiner RuVO: "Die Landesverbände sind berechtigt, für alle oder einzelne Spielklassen des Landesverbandes durch Durchführungsbestimmungen festzulegen, dass Spieler nach Zeigen von jeweils fünf gelben Karten automatisch gesperrt sind."

Heißt: Dies ist vor Ort letztendlich FLVW- bzw. Kreis-Angelegenheit. Aber auch hier dürften wohl zeitnah die letzten Schlupflöcher geschlossen werden. 

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