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Auch ohne Impfung dürfen 16- und 17-Jährige wieder ran an den Ball


Von Fabian Renger

(05.12.21) Seit Samstag (4. Dezember) haben wir wieder einmal neue Corona-Regeln. Die brandaktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist seitdem gültig. Geändert hat sich - wie berichtet - nicht ganz so viel. Und dennoch gibt's zumindest vorübergehend eine spannende Änderung. Also lest bitte trotzdem jetzt unbedingt weiter.

Seit der vorangegangenen Coronaschutzverordnung mussten jegliche Personen ab 16 Jahren zur Sportausübung im Verbands- und Vereinssport "3GPlus" beachten. Sprich: Sie mussten komplett geimpft oder komplett genesen sein. Alternativ zur Immunisierung mussten einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist.

Ungeimpfte 16- und 17-jährige Fußballer*Innen guckten daraufhin beispielsweise in die Röhre. Der FLVW hatte den Spielbetrieb der A- und B-Junioren bis zum Jahresende ausgesetzt. Trainingseinheiten sowie der Freundschaftsspielbetrieb sind seither unter der Wahrung der 2G-Regel allerdings weiterhin erlaubt. Auch geplante Pflichtspiele können im beidseitigen Einvernehmen ausgetragen werden. Vereinzelt gab es seither auch A-Jugend-Ligaspiele auf Kreis- oder Bezirksebene. Der FLVW begründete den ausgesetzten Spielbetrieb seinerzeit damit, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich gewesen war.

Nun gelten seit Samstag allerdings neue Regeln. Und da wird's interessant.

Es geht um den folgenden neuen Absatz:
"Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind [...] zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und  Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.

Wir waren uns beim ersten Lesen nicht sicher, was dies bedeutet. Der explizite Hinweis auf Schülerinnen und Schüler, der Begriff "zur eigenen Ausübung" - deutsche Sprache, schwere Sprache. Zumindest in Verordnungen. Also hakten wir beim "NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales" nach. Die Antwort aus der Pressestelle folgte prompt.

Wir fragten - was jeweils gilt....
1. Für einen ungeimpften/nicht genesenen 16- oder 17-jährigen Schüler.
Könnte er ab sofort bis zum 16. Januar 2022 wieder mit seiner Fußballmannschaft trainieren bzw. für sie in einem Spiel spielen?
Antwort des Ministeriums: Ja. 


2. Für einen ungeimpften/nicht genesenen 16- oder 17-jährigen Azubi.
Könnte er ab sofort bis zum 16. Januar 2022 wieder mit seiner Fußballmannschaft trainieren bzw. für sie in einem Spiel spielen?
Antwort des Ministeriums: Sofern er im Rahmen der dualen Ausbildung die Berufsschule besucht: Ja.


3. Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff "eigene Ausübung"?

Antwort des Ministeriums: Die nicht-immunisierten 16 oder 17-jährigen Schülerinnen und Schüler dürfen bis zum 16. Januar 2022 selbst aktiv sportlich, musikalisch oder schauspielerisch sein, also bspw. in einem Fußballspiel der Stürmer sein. Die Ausnahme bezieht sich nur auf diese eigene Ausübung und nicht etwa auf das Zusehen bei einem Spiel.  


Auch der Öffnet externen Link in neuem FensterLandessportbund NRW (LSB NRW) schreibt hiervon auf seiner Webseite: "Jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Sie benötigen einen Schulnachweis (gilt bis zum 16.01.2022)." Gleichzeitig fordert der LSB auch diese Jugendlich dazu auf, sich schnellstmöglich impfen zu lassen. Außerdem betont der LSB: "Für ältere nicht-immunisierte Sportler*innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben,  gilt weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung!"

Lange Rede, kurzer Sinn: Alle Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren dürfen weiter unabhängig vom Impfstatus uneingeschränkt kicken. Alle 16- und 17-jährigen Schüler*Innen dürfen nun zumindest bis zum 16. Januar 2022 weiter kicken. Dies gilt auch für 16- und 17-Jährige Azubis, die eine Berufsschule besuchen.

Alle anderen ab 16 Jahren und aufwärts benötigen einen 3GPlus-Nachweis (Geimpft, genesen, PCR-getestet).

Zuschauer müssen die 2G-Regel beachten.

Auch die Sonderausnahme für ungeimpfte/nicht genesene Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich) gilt weiterhin. Sie müssen einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen und während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen. Sollten sie bei ihrer "Berufsausübung" keine Makse tragen können, ist übergangsweise ein PCR-Test ausreichend.

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