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Querpass

Die Beschränkungen sind Geschichte


Von Fabian Renger

(18.08.21) Das Land NRW hat seine Corona-Schutz-Verordnung zum drölfzigsten Mal aktualisiert. Ab dem kommenden Freitag (20. August) treten neue Regeln in Kraft. Die bislang geltenden Inzizdenzstufen haben ausgedient. Stattdessen gibt es quasi nur noch einen Richtwert: Eine 7-Tages-Inzidenz von 35. Öffnet externen Link in neuem FensterDann greift die "3G"-Regel. Heißt: Bestimmte Tätigkeiten dürfen nur noch vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete ausüben.

Von Gruppen- oder Altersgrenzen, Test- oder Kontaktsportvorschriften ist bei der Sportausübung im Freien nichts mehr zu lesen. Weder bei einer Inzidenz über 35 noch darunter. Die Fußballsaison kann nach unserer Lesart der Verordnung also quasi problemlos starten.

Keine Einschränkungen gelten bei der Sportausübung in U35-Inzidenz-Gebieten auch für den Sport in Innenräumen. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen (!) in Folge bei 35 oder drüber, greift hier allerdings "3G". Sprich: Wer drinnen Sport treiben möchte, muss in diesem Fall durchgeimpft oder vollständig genesen oder eben negativ getestet sein. Negative Schnell- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, sind möglich. Wichtig zu wissen für unsere Handballer beispielsweise. Spannend: Jugend- und Kindersportler können vorm gemeinsamen Hallentraining auch einen "gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest" durchführen. Dieser würde den Schnelltest ersetzen. 

Jugendhandball: "Gemeinsam beaufsichtigter Schnelltest" - in 35er-Gebieten

Nice to know: Auch wenn das Bundesland als Ganzes beim Wert von 35 oder drüber liegt, treten die "3G"-Regeln in Kraft. Selbst wenn vor Ort die Inzidenz niedriger ist. Heißt: Ab dem nächsten Freitag muss  man vorm Handballtraining einen etwaigen "3G"-Nachweis erbringen.

 „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen", wird Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Presseinfo des Landes zu diesem Schritt zitiert.

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 17. September.

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