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Der FLVW und das gute Gefühl


Von Christian Lehmann

(19.08.21) Mit Gefühlen ist das ja so eine Sache. Ob er glaube, dass die in den Startlöchern stehende Saison 2021/22 trotz steigender Inzidenzzahlen, Coronavirus-Mutationen und Delta-Varianten diesmal ohne größere Störgeräusche über die Bühne gehen könne, wurde Manfred Schnieders bei der Pressekonferenz des Fußball- und Leichtathletikverbands Westfalen am Donnerstag gefragt. "Mein Gefühl ist, dass wir es vernünftig hinkriegen werden", antwortete der Vizepräsident Amateurfußball im FLVW.

Beim inzwischen schon fast traditionelle virtuellen Austausch rund um die Veröffentlichung einer neuen Corona-Schutzverordnung war generell viel Optimismus zu vernehmen. Doch auch wenn die im Umfang deutlich eingedampfte neue Verordnung für NRW, die bis zum 17. September gültig ist, auf den ersten Blick klare Richtlinien setzt, gibt es Feinheiten, Fallstricke und Unklarheiten. Auf genau diese wiesen die Verantwortlichen noch einmal explizit hin, ehe die neue Spielzeit am übernächsten Wochenende auch auf Liga-Ebene beginnt.

Nur auf den ersten Blick fast alles erlaubt

"An sich ist jetzt alles ganz klar, aber das ist in der Regel verdächtig", betonte Verbandspräsident Gundolf Walaschewski in seinem Eingangs-Statement. "Mein Wunsch ist, dass wir den Vereinen deutlich machen können, dass vieles möglich ist - aber nur, wenn die Bestimmungen eingehalten werden." Die 3G-Regelung und die steigende Impfquote sind es, die den FunktionärInnen Hoffnung machen, dass dies gelingt und es in der bevorstehenden Spielzeit zumindest zu einer Wertung kommen kann. "Wir haben ganz andere Voraussetzungen als noch im vergangenen Jahr", betonte Schnieders.

Auf den ersten Blick ist laut Landes-Verordnung fast alles wieder erlaubt: Auf einer nicht überdachten Sportanlage dürfen bis zu 2.500 Personen zugelassen werden - selbst, wenn sie nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind - nach aktuellem Stand ist nicht einmal die Kontakt-Rückverfolgung zwingend vorgeschrieben. Kein Zwang, kein Ausschluss also. ABER: Wenn in der jeweiligen Kommune andere Spielregeln gelten, sind diese zwingend einzuhalten. Schnieders verdeutlichte überdies, dass ein Amateurfußballspiel aufgrund der besonderen Gegebenheiten bezüglich Anreise, Umkleiden und Duschen im Grunde genommen wie eine Innenraum-Veranstaltung zu betrachten ist - und hier kommt die 3G-Regel zum Tragen. Wer also keinen 3G-Nachweis erbringen kann, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden. "Es hilft nichts. Wir müssen dahin kommen, dass alle, die Sport treiben wollen, genesen oder geimpft sind. Ich kann den Vereinen nur raten: Appelliert an alle, sich impfen zu lassen", so Schnieders.  

Wer kontrolliert?

Doch wer kontrolliert das überhaupt? "Wir nicht. Wir regeln lediglich den Spielbetrieb", sagt der Verband. Zuständig für die Überprüfung sind die Kommunen und lokalen Gesundheitsbehörden, ausführendes Organ ist der gastgebende Verein als Wahrer des Hausrechts. Er darf einem/einer Spieler/in einer gegnerischen Mannschaft theoretisch das Zugangsrecht zur Sportanlage verwehren, sofern diese/r keinen Nachweis erbringt. "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Daran werden wir nicht vorbeikommen", so Schnieders.  

Ansonsten gilt: Bewährtes wird beibehalten. Die 50-Prozent-Regel aus der Vorsaison gilt von der Oberliga Westfalen abwärts nach wie vor, sie wurde sogar in die Spielordnung des DFB aufgenommen, weil sie auch aus Sicht von Experten ein rechtssicheres Instrument zur Saison-Abwicklung darstellt. Nach einigen juristischen Geplänkeln in der Vorsaison haben nun auch alle Regionalligen deutschlandweit eine leicht veränderte, einheitliche Vorgabe: Sofern dort 75 Prozent der Teams 50 Prozent der Spiele bestritten haben, darf gewertet werden. Auch für den Umgang mit Corona-Fällen gibt es auf FLVW-Ebene wie bereits berichtet einfache Vorgaben: Sobald drei oder mehr Spieler den Nachweis über eine behördlich angeordnete Quarantäne nachweisen, ist der Staffelleiter ermächtigt, eine Partie abzusetzen. 

Kein grundsätzliches Verbot für Indoor-Events 

Mit Blick auf den nahenden Winter dürfen selbst die Veranstalter von Indoor-Events im Hallenfußball oder Futsal Hoffnungen machen. Grundsätzlich ist hier die 3G-Regel einzuhalten, Sitzplätze sind fest zuzuweisen, auch auf den Mindestabstand und die Maskenpflicht ist zu achten. Ein grundsätzliches Verbot vonseiten des Verbands wird es in dieser Saison aber nicht geben - zumindest vorerst nicht. Denn natürlich wird auch beim FLVW die nächste Corona-Schutzverordnung im September wieder das Maß aller Dinge sein.

Womit wir wieder beim eingangs erwähnten Gefühl angelangt wären. "Wir sind keine Verfassungsrechtler und haben nicht die Kompetenz, zu vermuten, was sich ergibt", stellt Verbands-Chef Walaschewski klar. "Ich glaube aber auch, dass mit der gewachsenen Zahl der Geimpften die Saison zu Ende gespielt werden kann. Alles andere wird auf politischer Ebene entschieden..."

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