Gelmers Rückzug hat keinen Einfluss auf aktuellen Abstieg

(02.06.10) Als die Kunde kam, dass GW Gelmer seine dritte Mannschaft abmelden wolle, keimte Hoffnung auf bei allen Absteigern aus den Kreisligen B. Diese müssen jedoch wieder begraben werden. Denn Gelmer III hätte nur als Absteiger gegolten, wenn eine schriftliche Abmeldung bis zum letzten Spieltag beim Verband eingegangen wäre. "Mir liegt aber nichts vor", geht Staffelleiter Helmut Götz folgerichtig davon aus, dass Gelmer in der nächsten Saison eine dritte Mannschaft stellen wird. Gegenüber heimspiel-online hatte sich Heinz-Jürgen Pieper, 2. Vorsitzender bei GWG, bereits geäußert, dass die Abmeldung noch erfolgen werde (Öffnet internen Link im aktuellen Fensterwir berichteten). Da aber noch keine schriftliche Abmeldung erfolgte, haben solche Äußerungen keine Rechtsgültigkeit.

Hier ein Auszug aus der Spielordnung, die solche Fälle unmissverständlich regelt:

§44, Abs. (5-7) der SpD

(5) Mannschaften, die nicht sportliche Absteiger waren und die mit
Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages vom
Spielbetrieb zurückgezogen und somit für die neue Spielzeit in
dieser Klasse nicht mehr gemeldet werden, gelten nachträglich
als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger
entsprechend. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der
nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Sollten
diese Mannschaften nicht für die neue Spielzeit gemeldet
werden, so können sie in einer späteren Spielzeit nur in der untersten
Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(6) Mannschaften, die nach dem letzten angesetzten Punktespieltag
vor Beginn der neuen Runde zurückgezogen werden, gelten als
Absteiger in ihrer Gruppe für die neue Spielzeit und verringern
die Zahl der Absteiger entsprechend. Sie können in der
darauffolgenden Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse
am Spielbetrieb teilnehmen. Sollten diese Mannschaften nicht
für die darauffolgende Spielzeit gemeldet werden, so können sie
in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres
Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(7) Das Zurückziehen von Mannschaften hat der Verein schriftlich
anzuzeigen.


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