Querpass

Kreisspruchkammer: Wieder zwei Vertagungen


Von Nico Herrmann

(24.11.11) Gestern tagte im Klubheim des TuS Hiltrup die Kreisspruchkammer. Im ersten Fall ging es dabei um die Partie SG Sendenhorst III gegen BG Gimbte II in der Kreisliga B2. Dabei wurde ein Sendenhorster Spieler für sechs Wochen gesperrt. Der Spieler gab vor der Kammer zu, den Schiedsrichter mit den Worten: "Dich sollte man wegsperren und nie wieder freilassen", beleidigt zu haben.

Ein weiterer Sendenhorster Zuschauer wurde beschuldigt, dem Schiedsrichter folgende Worte an den Kopf geworfen zu haben. "Dir sollte man die Pfeife wegnehmen und nie wieder ein Spiel pfeifen lassen." Der Zuschauer stritt den genauen Wortlaut zwar ab, wurde von der Kammer jedoch zu einer Geldstrafe von 100 € verdonnert.

Beschuldigter und Schiedsrichter erscheinen nicht

Im nächsten Fall ging es um einen Akteur von den Sportfreuden, der den Schiedsrichter im Spiel GW Albersloh III gegen SF Münster II angespuckt haben soll. Da aber weder der Spieler, noch der Schiedsrichter zu der Spruchkammersitzung erschienen, konnte kein Urteil gefällt werden. Der Spieler, der an diesem Spieltag einmalig ausgeholfen hatte, bestritt seitdem kein Spiel mehr für die Sportfreunde. Für das Nichterscheinen des Schiedsrichters verhängte die Spruchkammer eine Strafe von 50 €.

Auch der dritte Fall, in dem es um das Kreisliga C2-Spiel Borussia Münster III gegen IKSV Münster ging, musste vertagt werden. Dieses Spiel musste abgebrochen werden, weil IKSV-Akteure den Elfmeterpunkt besetzten, nachdem der Schiedsrichter auf Strafstoß entschieden hatte.