Querpass

Ab sofort kein Test mehr nötig


Von Christian Lehmann

(11.06.21) In den ersten Trainingswochen nahmen die Fußballer dieses "Opfer" gerne in Kauf, um wieder mit Körperkontakt kicken zu dürfen, nun ist im Heimspiel-Land sowie in fast ganz NRW kein negativer Testnachweis mehr nötig, um Sport mit Zweikampf, Grätsche und Kopfballduell treiben zu können. 

Möglich macht es ein Passus in §15 der Corona-Schutzverordnung. Hier heißt es: "In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit [...] wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, bei der Sportausübung der Verzicht auf Negativtestnachweise."

Seit fünf Tagen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auch auf Landesebene unter der Schwelle von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. In den hiesigen Kreisen Steinfurt, Borken, Münster, Coesfeld und Warendorf liegt sie schon länger und bereits deutlich darunter. Hierzu teilte uns am Donnerstagabend auch das Sportamt der Stadt Münster mit: "Das Land NRW hat bekannt gegeben, dass sich die Landes-Inzidenz ab Freitag, 11.06. in der Inzidenzstufe 1 befindet. Aus sport-relevanter Sicht ergibt sich daraus, dass bei der Sportausübung auf die Negativtestnachweise verzichtet werden kann. Bitte beachten Sie: der Verzicht der Negativtestnachweise bezieht sich nur auf die Sportausübung. Zuschauer müssen, sofern in meinem Schreiben vom 28.5. angegeben, weiterhin einen Negativtestnachweis beibringen."

Reglementiert bleibt in NRW bis zum 1. September weiterhin die Zulassung von Zuschauern. Hier gilt weiterhin der Passus "der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen bis zu 1 000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht."