Querpass

Einmal durchzählen, bitte! Schon allein auf diesem Foto vom Liba-Pokal im vergangenen Sommer sind knapp 30 Personen zu sehen. Noch herrscht Unklarheit darüber, wie genau die Vorgaben in der neuesten Corona-Schutzverordnung umzusetzen sind.

30 Personen-Regel wirft Fragen auf


Von Christian Lehmann und Fabian Renger

(Update/19.07.) Die Freude war groß, als das Land NRW in seiner jüngsten Fassung der Corona-Schutzverordnung weitere Lockerungen für den Amateursport verkündete. 30 Personen dürfen demnach kontaktfrei Sport ausüben. Bis zu 300 Zuschauer sind nun ebenfalls erlaubt, sofern der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann - die Voraussetzungen für ein halbwegs normales Fußballspiel unter Wettkampf-Bedingungen sind also gegeben.

So weit, so gut. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Inzwischen mehren sich speziell die Fragen, wie genau mit der ominösen 30 Personen-Grenze umgegangen werden soll. Dürfen pro Team nur 15 Spieler eingesetzt werden? Was ist mit dem Schiedsrichter? Gilt die Regelung nur für das Spielfeld oder doch für den Innenraum? Wer überwacht die Einhaltung der Vorgaben?

Wir nähern uns dem Thema Schritt für Schritt an und zitieren erstmal den Text der jüngsten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:

 

"Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit [...] sichergestellt sein muss."

 

Der Deutsche Fußball-Bund, der in dieser Woche den Leitfaden Öffnet externen Link in neuem Fenster"Zurück ins Spiel" für den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball veröffentlicht hat, geht auf die landesspezifische 30-Personen-Marke nicht explizit ein. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man sich an die gültigen lokalen Verordnungen zu halten habe. Zudem solle jeder Verein ein individuelles Hygiene-Konzept erstellen. Ferner sollen Kontakte durch die Einteilung der Sportanlagen in drei Zonen (Innenraum / Umkleidebereich / Zuschauerbereich) minimiert werden.

Besonders spannend ist für diejenigen Vereine, die gerade ihre ersten Vorbereitungsspiele planen, die Zone 1. Hier heißt es im DFB-Leitfaden: 

 

In Zone 1 (Spielfeld inklusive Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: Spieler(innen), Trainer(innen), Funktionsteams, Schiedsrichter(innen), Sanitäts- und Ordnungsdienst, Ansprechpartner(in) für Hygienekonzept, Medienvertreter(innen).

 

Bleibt die Frage: Wer darf denn nun mitmischen? Im Niedersächsischen Fußball-Verband NFV, so haben es zumindest die Kollegen der Öffnet externen Link in neuem FensterHannoverschen Allgemeinen recherchiert, heißt es strikt: 29 Spieler und ein Schiedsrichter dürfen ran. Beim jüngsten Testspiel zwischen dem TuS Freckenhorst und BW Beelen im Fußballkreis Münster waren pro Team je 15 Spieler zugelassen, mehr nicht. Der Borghorster Fußballclub, der im Kreis Steinfurt am Wochenende das erste Testspiel ausrichtet, findet in seinem mit den Behörden abgestimmten Öffnet externen Link in neuem FensterHygienekonzept noch einmal eine andere Sprachregelung: "Ersatzspieler sind uneingeschränkt zugelassen. Diese dürfen sich jedoch nicht auf dem Platz aufhalten, wenn die Höchstzahl von 30 erreicht ist. Während des Spiels müssen sich die Ersatzspieler unter Einhaltung der Abstandsregeln hinter der Bande des Platzes aufhalten." Zusammenfassend könnte man auch sagen: Ein buntes Potpourri verschiedener Lesarten der Corona-Schutzverordnung. Eine klare Vorgabe seitens des Landesverbands gibt es derzeit (noch) nicht.

Münsters Kreisvorsitzender Norbert Krevert haben auch bereits einige Anfragen zu diesem Thema erreicht. Da vonseiten des Verbands in den jüngsten Sitzungen dieser Woche eine Reduzierung der möglichen Spielerwechsel bei Testspielen nicht vorgegeben wurde, hält er die "Borghorster Lösung" auch für den Kreis Münster für denkbar. Er stellt aber auch klar, dass Detailfragen momentan noch mit dem jeweiligen Ordnungsamt zu klären sind: "Wir sind bestrebt, schnellstmöglich klare Antworten zu finden, möchten den Behörden aber keinerlei Grund geben, die Sportanlagen wieder zu schließen. Wir werden uns nicht über dem bewegen, was behördlich erlaubt ist." Für den Fußballkreis Münster kündigte der Kreisvorsitzende verbindliche Richtlinien an, die in den kommenden Tagen schriftlich fixiert werden.

Bleibt die Frage, wer die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert? Der Schiedsrichter? "Wir sehen das nicht als unsere Aufgabe an", bekräftigt Jan Lohmann aus dem Schiedsrichter-Ausschuss des Fußballkreises Steinfurt. Und er hat Recht, denn der DFB-Leitfaden besagt ausdrücklich: "Jeder Verein sollte für seine individuellen Rahmenbedingungen ein eigenes Hygienekonzept erstellen und – falls gefordert – mit den lokalen Behörden abstimmen."

Update, 19.07.:. Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), bringt Öffnet externen Link in neuem Fenstergegenüber den Ruhrnachrichten die Verbandssicht über diese ominöse Zahl von 30 klar auf den Punkt. "Diese Zahl bezieht sich lediglich auf die Personen, die in diesem Moment auch aktiv am Spiel auf dem Platz teilnehmen", sagt der Funktionär. Eine Mannschaft könne nach FLVW-Lesart bei Testspielen weiterhin daher beliebig viele Spieler einsetzen, so Schnieders weiter. Allerdings müsse natürlich auf der Ersatzbank weiterhin der nötige Abstand gewahrt werden. Im normalen Spielbetrieb ändert sich übrigens nicht. Dort sind weiterhin maximal bis zu vier Auswechslungen pro Mannschaft erlaubt. Diese Regel wurde erst in der vergangenen Saison auf FLVW-Ebene eingeführt. Schnieders:"Ich sehe derzeit keine Erfordernis, diese Vorgabe für die kommenden Spiele zu ändern."