Querpass

Weiter gilt: Annullierung statt Abbruch


Von Fabian Renger

(23.06.21) "Abbruch, Abbruch, Abbruch!" Die Rufe nach einem frühzeitigen Strich unter die Spielzeit 2020/21 waren extrem laut im Frühjahr. Nach und nach brachen sämtliche Landesverbände ihre Saison ab. Nur unser Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) sowie seine NRW-Brüderverbände dachten gar nicht daran. Weil sie nicht konnten. Ihnen waren schlicht und ergreifend die Hände gebunden.

In der Spielordnung der Verbände steht's schließlich niedergeschrieben. "Kann aufgrund der Coronavirus-Pandemie das Spieljahr nicht beendet werden, sind aber mindestens 50 % der Spiele einer Gruppe durchgeführt, so entscheidet der Tabellenstand unter Anwendung einer Quotientenregelung über Meister, Auf- und Absteiger", Öffnet externen Link in neuem Fensterheißt es dort. Zudem ist dort klar zu lesen: Bei weniger als 50 Prozent durchgeführter Spiele einer Liga bleibt die Saison ohne Wertung, sprich ohne Auf- und Absteiger und Meister. So wie es ja letztlich geschehen ist. Von einem Abbruch war nirgends die Rede.

FLVW hätte gar nicht anders handeln können

Wir erinnern uns ebenfalls: Der FLVW verwies gebetsmühlenartig auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW als rechtliche Grundlage für seine Entscheidungen. Die Schutzverordnung hat allerdings stets nur einen recht kurzfristigen Bestand bis zum Datum XYZ. Aufgrund dieser Tatsachen war eine frühzeitige Annullierung der Spielzeit gar nicht möglich. Theoretisch hätten ja 50 Prozent der Spiele immer noch irgendwie erreicht werden können, dann hätten Vereine auch ohne Harvey Specter oder Mike Ross auf dem Klageweg etwas erreichen können. Der Unmut wuchs an der Basis dennoch mancherorts. "Paragraphen hin oder her" hieß es da sogar schon. So einfach war und ist das leider nicht. Öffnet externen Link in neuem FensterEnde April zog der FLVW letztlich aber doch den Stecker.

"Da die für eine sportliche Wertung erforderliche Anzahl an Spielen nicht mehr erreicht werden kann, wird die Spielzeit annulliert", hieß es in der offiziellen Begründung zur Saisonannullierung am 19. April. Angeführt wurde das Bundes-Notbremsen-Gesetz, die damals rapide steigendenden Infektionszahlen und auch die mangelnde Vorbereitungszeit für die Teams für ein realistisches Ende der Saison. Bleibt die Frage: Ändert sich an diesen Voraussetzungen etwas? Wird die Spielordnung nun umgeschrieben? Gibt's dort bald eventuell doch die Möglichkeit zum Abbruch, unabhängig von den ominösen 50 Prozent?

Es bleibt bei den bisherigen Regeln

Diese Fragen stellten Öffnet externen Link in neuem Fensternun die Ruhr Nachrichten Manfred Schnieders, dem FLVW-Vizepräsidenten Amateurfußball. Es sei über Änderungen der Spielordnung und über die Implementierung eines Saisonabbruchs diskutiert worden, sagt der Funktionär den Kollegen, erklärt aber: "Wir haben uns am Ende aber dagegen entschieden." Die vorhandenen Regeln seien stark genug für etwaige weitere solcher Spielpausen wie in diesem Spieljahr. Es bliebe also bei einem "Spieljahr ohne Wertung" (Annullierung), wenn weniger als 50 Prozent der Spiele in einer Staffel absolviert würden.  Zu einem Abbruch kommt es weiterhin nicht. Schnieders:"Unsere Regelung ist so stark, dass auch der DFB sie aufgenommen hat."

So oder so: Wollen wir bloß hoffen, dass diese Regel nicht angewendet werden muss...