Querpass

Bei drei Fällen ist Schluss


Von Fabian Renger

(02.08.21) Hans-Dieter Schnippe, Mitglied des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), hatte es vor einigen Tagen bereits vorweg genommen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Erst bei drei coronabedingten Ausfällen kann ein Spiel abgesetzt werden. Dies ist den neuen Corona-Regeln der Junioren und Senioren des FLVW zu entnehmen.(s. PDF unten) Der Verband veröffentlichte sie am vergangenen Freitag.

"Wird für drei oder mehr Spieler einer Mannschaft wegen einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts behördlicherseits Quarantäne angeordnet, ist die Spielleitende Stelle ermächtigt, bei Vorliegen eines Antrages einer der beiden am Spiel beteiligten Vereine, dieses Spiel ebenfalls von Amts wegen abzusetzen", heißt es in dem entsprechenden Dokument des Verbandes.

Was heißt das nun im Klartext? Zunächst einmal ist die Größe hochgezogen worden. Im vorigen Jahr lag die Grenze nämlich bereits bei einem Spieler.

Offizielle Bestätigung muss her!

Auch der erste Abschnitt ist unmissverständlich: "Erkrankung aufgrund des Coronavirus". Da besteht kein Klärungsbedarf. Wichtig: Die Vereine müssen die Erkrankung bzw. den positiven Test durch eine offizielle Bestätigung seitens des Gesundheitsamts unverzüglich nachweisen. Sonst wird das Spiel als verloren gewertet. Ohne offizielle Bestätigung geht nix, selbstredend ist auch der Staffelleiter direkt zu informieren.

Dies gilt auch für den zweiten Punkt - "entsprechender Krankheitsverdacht". Auch von einer "Quarantäneanordnung" ist später die Rede. Aber: Wann besteht ein entsprechender Krankheitsverdacht? "Wenn das Gesundheitsamt davon ausgeht, es liegt ein Verdacht vor, dass Sie Corona haben könnten", sagt Schnippe. "Weil der Verdacht besteht, dass Sie da und da waren und sich angesteckt haben könnten." 

Was heißt "entsprechender Krankheitsverdacht"?

Ääähm, aha. Aber das klingt so, als würde ein Spieler, der "nur" als reine Kontaktperson eingestuft wird, bereits unter diese "Drei-Spieler-Regel" fallen. Zur Sicherheit fragen wir doch mal Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im FLVW. 

Wann tritt der Fall des entsprechenden Krankheitsverdacht ein? Schnieders bringt ein Beispiel: "Angenommen die Freundin eines Spielers ist auf einmal positiv getestet. Dann wird geschaut, mit wem war dieser Spieler zusätzlich zusammen. Wenn das dann zufällig drei oder vier Spieler sind, dann tritt der Fall ein." Sobald die Behörde sagt, dass ein Verdachtsfall bei Spieler XYZ bestehe, müsse der Spieler vorsichtshalber aus dem Verkehr gezogen werden. "Wenn wir nichts unternehmen, gehen wir ja eine Gefahr ein", so Schnieders.

Regel greift nicht bei Reisetätigkeiten

Wichtig: Diese "Drei-Spieler-Regel" gilt nicht für Spieler, die beispielsweise aufgrund von Reisetätigkeit in Quarantäne gestellt sind, und vierzehn Tage keinen Kontakt mit der Mannschaft hatten.