Querpass

Ein positiver offizieller Schnelltest reicht


Von Fabian Renger

(27.01.22) FVLW-Vizepräsident Manfred Schnieders hatte es gegenüber den Ruhr Nachrichten schon anklingen lassen. Nun gibt's die neuen Corona-Regeln auch schwarz auf weiß. Am Donnerstagmittag veröffentlichte der Verband seine aktuell gültigen Richtlinien Öffnet externen Link in neuem Fensterauf der Homepage. Pünktlich zu den ersten Pflichtspielen am Wochenende also.

Prinzipiell bleibt dabei alles beim Alten. Zumindest numerisch. "Wird für drei oder mehr immunisierte Spieler einer Mannschaft wegen einer Erkrankung aufgrund des Coronavirus oder eines entsprechenden Krankheitsverdachts behördlicherseits Quarantäne angeordnet oder liegt ein positives Testergebnis (Antigen-Schnelltest) vor", dann kann der Staffelleiter ein Spiel absetzen.

Bei drei Corona-Fällen/-Quarantänen ist Schluss

Die magische Zahl von "drei oder mehr" galt vorher auch. Neu ist aber der explizite Hinweis auf das positive Testergebnis (Antigen-Schnelltest).

Schließlich kommt jetzt nicht mehr jeder Infizierte in den "Genuss" - falsches Wort, wissen wir - eines PCR-Tests, sobald der Schnelltest positiv ausfällt. PCR-Nachtests sollen künftig nur noch priorisierten Berufsgruppen, etwa aus der Gesundheitsbranche, zur Verfügung stehen. Etwaige gesonderte Quarantäne-Anordnungen von den Behörden fallen für den Großteil von uns inzwischen aus. Darüber informierte auch das Öffnet externen Link in neuem FensterLand NRW neulich ein weiteres Mal.

Behördliche Anordnung, Arzt oder Ergebnis aus dem Testzentrum

Damit hätte der FLVW ein Problem gehabt. Er hatte stets eine offizielle behördliche Bestätigung für positive Tests/Quarantäne-Maßnahmen gefordert. Daher reagierte der Verband nun. Nun heißt es erweiternd dazu aus Kaiserau zwecks Nachweis: Eine Erkrankung aufgrund des Coronavirus, eines entsprechenden Krankheitsverdachts bzw. eine Quarantäneanordnung müssen durch eine Bestätigung des Gesundheitsamtes bzw. beim Krankheitsverdacht auch durch einen Arzt oder ein positives Testergebnis (Antigen-Schnelltest) unverzüglich nachgewiesen werden."

Wer jetzt jubelt und denkt: Ein positives Testergebnis? Das kriege ich zuhause mit 'nem roten Edding wohl rasch hin. Den müssen wir enttäuschen. Natürlich reicht ein Schnelltest zuhause NICHT aus. "Es zählt nur die positive Bescheinigung eines offiziellen Schnelltests. Den bekommt ja jeder, der sich in einer Apotheke oder in einem Testzentrum hat testen lassen", präzisierte Schnieders bei den Ruhr Nachrichten.

Also eigentlich relativ simpel.

Regeln gelten nur für 2G-Spieler

All diese Regeln gelten übrigens nur für Spieler, die nachweislich als vollständig geimpft oder als genesen gelten. Der FLVW merkt an: "Ausgenommen sind alle Spieler bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren und die Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können."

Und was ist mit Nichtgeimpften, die z.B. gerade auf ihre zweite Impfung warten und sich mit einem PCR-Test quasi ins Spiel/Training testen? Auch daran hat der Verband gedacht: "Spieler, die keine wirksame Immunisierung gegen das SARS-CoV-2-Virus aufweisen und allein deswegen aufgrund behördlicher Verfügung oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höchstzahl am Spielbetrieb teilnehmen dürfen, gelten als „zur Verfügung stehend."