Querpass

Positives Signal für den Sport


Von Christian Lehmann

(19.02.21) Hoppla! Ein wenig überraschend kommt sie schon daher, die Veränderung der neuesten Öffnet externen Link in neuem FensterCorona-Schutzverordnung für den Bereich Sport. Die NRW-Landesregierung hat diese am Freitag auf ihrer Homepage veröffentlicht. Eine Passage, die unter §9 (Sport) zu lesen ist, darf als positives Signal für den Amateur- und Freizeitsport verstanden werden. 

"Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig", heißt es weiterhin in Absatz eins der Verordnung. Wer weiterliest, stößt jedoch auf folgende Passage: "Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten."

Soll heißen: Rückschlagsportarten wie Tennis unter freiem Himmel oder Individualsportarten wie Golf dürften ab 22. Februar theoretisch wieder ausgeübt werden. Vom Fußball- geschweige denn Handballtraining sind wir zwar immer noch ein gutes Stück entfernt, aber das ist zumindest mal ein Anfang.