Querpass

Ungeimpfte Amateure sind weg vom Fenster


Von Fabian Renger

(11.01.22) Der Booster ist das neue Plus. So oder so ähnlich könnte man die neue NRW-Corona-Schutzverordnung, Öffnet externen Link in neuem Fensterdie am Dienstag veröffentlicht wurde und am Donnerstag (13. Januar) in Kraft tritt, in aller Kürze zusammenfassen. Wir wollen nicht lange herum palavern und schauen mal wieder rein in die wunderbare Welt der Paragraphen. Wir beschränken uns mal auf die Sportausübung.

Was gilt für den Sport an der frischen Luft?

Immunisierten Personen (Vollständig geimpft oder genesen) ist weiterhin "die gemeinsame Sportausübung (einschließlich Wettkampf und Training) im Freien auf Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport" erlaubt.

Heißt: Es kann wie bisher unter Einhaltung der 2G-Regeln gekickt werden.

NEU: Die PCR-Ausnahme wurde verschärft. Ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) als Ersatz für eine Immunisierung gilt nur noch für diejenigen, die einmal geimpft wurden und das dann ersatzweise bis zur zweiten Impfung. 

Konkret: Nicht geimpfte Fußballer, die auch nicht als genesen gelten, schauen also ab sofort komplett in die Röhre. 

Ungeimpfte Berufssportler haben übrigens weiterhin den "Luxus". Für sie gilt die PCR-Ausnahme nämlich auch weiterhin ohne Impfung.

Was gilt für den Sport in Innenräumen?

Weiterhin gilt grundsätzlich hier wie zuvor 2GPlus (Geimpft oder genesen plus negativer Testnachweis). 

Die PCR-Test-Ausnahme gilt hier übrigens analog wie beim Sport im Freien.

Allerdings gibt's ab dem 13. Januar für Hallensportler (z.B. Handballer oder Hallenfußballtraining) Erleichterungen für Geboosterte. "Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung", erklärt das Land. 

Bedeutet übersetzt: Geboosterte bzw. vollständig geimpfte und zugleich innerhalb der vergangenen drei Monate genesene Hallensportler brauchen ab Donnerstag keinen Test vorlegen.


Ach so: Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind weiterhin wie gehabt immunisierten Personen gleichgestellt. Sie gelten aufgrund der Schultestungen nämlich als getestete Personen.