Spieler fragen, Heimspiel antwortet: Abschießen beim Freistoß


Von Sascha Keirat

(26.03.13) Sich vor den Ball zu stellen, um einen schnellen Freistoß zu verhindern - ein absolut alltägliches Bild auf dem Fußballplatz. Für den ausführenden Spieler lohnt es sich jedoch nicht, hierbei "Selbstjustiz" zu üben, wie unser heutiges Beispiel aus der Rubrik "Spieler fragen, Heimspiel antwortet" zeigt.

Dennis fragt: "Folgendes hat sich heute Abend bei unserem Nachholspiel ereignet: Wir haben Freistoß. Der Schiedsrichter ermahnt den gegnerischen Spieler zweimal, sich vom Ball zu entfernen. Dieser geht ein paar Meter weg. Dann schießt unser Spieler den Ball nach Freigabe des Schiedsrichters klar am Gegner vorbei nach vorne. Der Schiedsrichter pfeift ab, gibt dem wohl trotz Freigabe immer noch zu nahe stehenden Gegenspieler die Gelbe Karte und unserem ausführenden Spieler die Rote Karte wegen versuchten Abschießens. Das heißt doch, dass, sobald ein Spieler sich beim Freistoß zu nah vor den Ball stellt und abgeschossen wird, der Schütze jedes Mal zwingend Rot kriegen müsste."

Heimspiel antwortet: Ja, das ist tatsächlich so. Hier hat der Schiedsrichter den Versuch des Abschießens gesehen - was gleichbedeutend mit einer versuchten Tätlichkeit ist. "In diesem Fall sieht die Regel klar eine Rote Karte vor, egal wie weit entfernt der gegnerische Spieler vom Schützen ist oder wie hart dieser in seine Richtung schießt, oder ob er überhaupt getroffen wird", erklärt Münsters Schiedsrichter-Lehrwart Thorsten Kaatz. "Schließlich ist es bei einem Schlag ja auch unerheblich, wie fest jemand zuhaut, ob der Gegner ein blaues Auge hat oder nicht - allein der Versuch ist strafbar." Ebenso korrekt war die Gelbe Karte gegen den Spieler, der die Ausführung des Freistoßes verhindert beziehungsweise verzögert hat.