Querpass

Spieler fragen, Heimspiel antwortet: Zweitspielrecht, Vol. 2


Von Lutz Hackmann

(02.08.12) Vor zwei Wochen erreichte – einige von Euch werden sich erinnern – eine Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnfrage von Nicolas hinsichtlich des möglichen Zweitspielrechts eines Akteurs, der beruflich/privat zwischen Münster und München pendelt. In diesem Kontext meldete sich Simon bei unserer Redaktion. Seine Frage geht noch ein bisschen weiter – auch im wörtlichen Sinne.

Simon fragt:
Ich spiele in Münster für einen Klub in einer der untersten Ligen. Nun ist es so, dass ich aus privaten Gründen einen Zweitwohnsitz in Frankreich beziehe, da es meine Lebensgefährtin beruflich dort hingezogen hat. Ich wäre dann immer im Wechsel ein paar Wochen in Münster und ein paar Wochen in Frankreich. Wenn ich im Nachbarland bin, möchte ich aber auch Liga-Fußball spielen, in meinem künftigen Wohnort gibt es auch einen Klub, bei dem ich flemmen könnte. Gleiches gilt für meine Zeit in Deutschland bei meinem Stammverein hier in Münster. Da es unterschiedliche Länder sind, zudem noch EU, gibt es da vielleicht eine Möglichkeit, in einer Saison für beide Klubs um Punkte zu kicken?

Heimspiel antwortet:
Vorab: Wie wir vor zwei Wochen schon dem Leser Nicolas berichten mussten, lässt sich der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) auch in diesem Fall nicht von seiner rigiden Linie abbringen. Wieder war es der für Passwesen zuständige Herr Ludwig vom WFLV in Duisburg, der uns Auskunft gab. In gebotener Kürze: „Es gibt im WFLV nur ein Spielrecht, egal ob Ausland oder innerhalb Deutschlands! Andere Landesverbände des DFB halten das anders, aber hier im WFLV-Bereich muss sich der Spieler für einen Verein entscheiden“, sagt Ludwig. Will heißen: Liegt dein Spielerpass bei einem Verein im Münsterland, dürftest du selbst in Neuguinea oder Eritrea nicht um Punkte spielen. Rein theoretisch zumindest.